Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.01.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014/2015, des gemeinsamen Lageberichts der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 2014/2015, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags sollen bei einem verwässerten Konzernergebnis je Aktie von 0,13 € zwölf Eurocent als Dividende ausgeschüttet werden. Dieses ist mehr als die von der SdK grundsätzlich geforderte in etwa hälftige Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat sowohl beim Konzernumsatz als auch beim Ebita und beim Konzernergebnis die ausgegebene Prognose sowie die Vorjahreswerte verfehlt. Gravierender noch ist, dass der Bereich der Softwareentwicklung und –vermarktung (NEXT AUDIENCE Plattform), welcher das Leistungsportfolio des Konzerns bestehend aus dem angestammten Segment Interactive Marketing („Agenturmodell“) sowie dem immer noch margenschwachen E-Commerce erweitern sollte, nunmehr überraschend vollständig abgewickelt wird. Dieses wirft den Konzern perspektivisch nicht nur umsatz- und margenseitig sondern auch strategisch zurück. Positiv ist zu vermelden, dass es dem Vorstand vor allem durch Kostensenkungsmaßnahmen (Freelancer) sowie die Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge zügig gelungen ist, das Konzernergebnis trotz des Rückschlags bei der Portfoliodiversifikation knapp unterhalb des Vorjahres zu stabilisieren. Bilanz- und Liquiditätssituation sind unverändert stabil, die Dividendenzahlung kann auf Vorjahreshöhe geleistet werden. Im angestammten Interactive Marketing war die Margenentwicklung (Ebita-Marge) zudem in den letzten beiden Jahren positiv und auch die Aussichten sind ansprechend, so dass für das laufende Geschäftsjahr nach Wegfall der Belastungen aus der Softwareentwicklung ein attraktives Ergebnis im Konzern möglich ist.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit auf Basis des ausführlichen Aufsichtsratsberichts erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion u. a. in sechs Sitzungen und sechs Telefonkonferenzen verantwortlich wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg ist sicherlich geeignet die Abschlussprüfung für Konzern und AG durchzuführen. Aufgrund der gemessen an den Abschlussprüfungskosten sehr hohen Beratungsaufwendungen, insbesondere für Steuerberatung, lehnt die SdK zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfung den Beschlussvorschlag dennoch ab.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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