TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Zustimmung Begründung: Die Dividende liegt unter den geforderten 40 bis 60 %. Im Hinblick auf die rückläufigen Umsätze in Deutschland und Frankreich sollte die Eigenkapitalbasis gestärkt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015. Zustimmung Begründung: Die Arbeit der Vorstände war nicht zu beanstanden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015. Zustimmung Begründung: Die Mitglieder des AR haben an allen Sitzungen teilgenommen. Die Arbeit des AR ist nicht zu beanstanden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016. Zustimmung Begründung: Wir sehen keine Ablehnungsgründe. TOP 6 Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Zustimmung Begründung: Die Umwandlung von Gewinnrücklagen in Grundkapital dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis. TOP 7 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung. Zustimmung Begründung: Wir sehen keine Nachteile für die Aktionäre in der Verlängerung für den Erwerb eigener Aktien. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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