Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.01.2016



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.09.2015, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts (einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014/2015) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft hatte in der Vergangenheit stets die Hälfte des Konzernjahresüberschusses an seine Aktionäre ausgeschüttet. Für das Geschäftsjahr müssten gemäß der Ausschüttungspolitik der Gesellschaft nun 11 Cent je Aktie an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Die bilanzielle Situation, der operative Cashflow im Geschäftsjahr 2014/15 und der vorhandene, im Einzelabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn, würden aus Sicht der SdK eine Dividende in Höhe von mindestens einem Euro je Aktie ermöglichen. Im Zusammenhang mit der Übernahme durch Diebold wurde jedoch vereinbart, dass keine Dividenden ausgeschüttet werden dürfen. Würde dies dennoch erfolgen, müsste der Übernahmepreis neu verhandelt werden. Dies kann aufgrund des aktuell sich eintrübenden Börsenumfeldes und der attraktiven Chancen, die sich durch die Übernahme bietet, nicht im Interesse der Aktionäre sein. Eine vergleichsweise geringe Ausschüttung von 11 Cent je Aktie kann ebenfalls nicht im Sinne der Aktionäre sein, da die auszuschüttende Summe nicht im Verhältnis zu den administrativen Aufwendungen und Kosten einer Dividendenzahlung stehen würden. Ferner haben auch die Mitarbeiter und das Management signifikante Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Somit ist der vorgelegte Beschlussvorschlag akzeptabel.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Das Jahr 2014/15 war von einer einbrechenden Nachfrage vor allem aus den BRIC Staaten und von einem zunehmenden Preisdruck geprägt. Daher wurden die ursprünglichen Ziele weit verfehlt. Der Vorstand hat mit seinem Restrukturierungsprogramm konsequent und zeitnah reagiert. Die Gesellschaft scheint daher aktuell wieder auf dem richtigen Weg zu sein, nachhaltig die Ergebnisniveaus der Vergangenheit erreichen oder gar übertreffen zu können. Auch der Zusammenschluss mit Diebold erscheint von einer industriellen Logik geprägt zu sein, um die Gesellschaft in seiner Wettbewerbsfähigkeit voranzubringen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt neun Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Auf die Unternehmenskrise hat der Aufsichtsrat konsequent mit einer Umstrukturierung des Vorstands reagiert. Die Anwesenheitsquote bei den Sitzungen lag mit 99,7 % sehr hoch. Es gibt daher keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern.   

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die KPMG AG gehört zu den weltweit renommiertesten Prüfungsgesellschaften und ist generell in der Lage, die Abschlussprüfung für einen Konzern wie Wincor Nixdorf vorzunehmen. Im Vorjahr hatte KPMG jedoch neben der Abschlussprüfung umfangreiche Steuerberatungsleistungen erbracht und hierfür signifikante Honorare erhalten. Dies gefährdet aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung. Es gilt daher, entweder die Abschlussprüferin zu wechseln, oder für die Steuerberatung ein anderes Unternehmen zu beauftragen.

 

 

TOP 6
Wahl von Anteilseignervertretern zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten verfügen über die nötige Fachkenntnis und das nötige Zeitbudget, um der Gesellschaft als Aufsichtsrat zur Verfügung zu stehen. Es gibt keine erkennbaren Umstände, die gegen die Wahl der drei Kandidaten sprechen.  

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung.

 

Begründung: Aufgrund der bevorstehenden Übernahme der Gesellschaft durch Diebold erscheint ein Aktienrückkaufprogramm nicht im Sinne derjenigen Aktionäre, welche weiterhin an der Gesellschaft beteiligt bleiben möchten.  Ferner bevorzugt die SdK die Dividendenauskehrung gegenüber dem Aktienrückkauf. Da diese, siehe TOP 2, aus nachvollziehbaren Gründen unterbleibt, besteht aus Sicht der SdK auch kein Raum für einen aus SdK-Sicht immer additiven Aktienrückkauf.

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten und zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung.

 

Begründung: Siehe TOP 7. Hinzu kommt, dass die SdK den Derivateeinsatz beim Aktienrückkauf aufgrund der Gefahr eines verbotenen Handels in eigenen Aktien kritisch sieht.

 

 

TOP 9
Änderung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen; Anpassung des Bedingten Kapitals I 2014 (Änderung von § 4 Abs. 7 der Satzung)

 

Ablehnung.

 

Begründung: Das bereits bestehende Mitarbeiteroptionsprogramm soll im Zuge der bevorstehenden Übernahme durch Diebold in gewissen Punkten abgeändert werden. Deutlich zu kritisieren ist, dass der Beschlussvorschlag keinen Ersatz für den Eigenbesitz von Aktien mehr vorsieht. Hier hätte ein bedingter Beschluss vorsehen können, dass im Falle einer erfolgreichen Übernahme durch Diebold die Mitarbeiter statt Wincor Nixdorf  Aktien nun Aktien von Diebold erwerben müssen. Allerdings lehnt die SdK Aktienoptionsprogramme aufgrund deren nicht erwiesener Eignung zur Auflösung des Principal-Agent-Problems grundsätzlich ab und bevorzugt stattdessen die Aktienhergabe mit Haltefrist. Insofern besteht seitens der SdK kein Spielraum auch nur für die Modifikation von bestehenden Optionsprogrammen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.