TOP 1 Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Anpassung der Satzung Zustimmung Begründung: Zwar macht der Zusammenschluss finanziell zunächst nur für die LEG-Aktionäre Sinn, nicht jedoch für die Deutsche Wohnen Aktionäre. Denn der den LEG-Aktionären gewährte Kursaufschlag von 7-10 % muss erst noch über Synergien durch das Management erarbeitet werden. Trotzdem soll über einen erhöhten FFO (Funds From Operations) zusammen mit einer erhöhten Ausschüttungsquote die Dividende des neuen Unternehmens (Deutsche Wohnen in 15: 0,44cts/Aktie; LEG auf neue Aktien umgerechnet in 15: 0,59cts/ Aktie) in den nächsten 2 Jahren signifikant steigen. TOP 2 Satzungsänderung in Bezug auf die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrates Zustimmung Begründung: Die Erhöhung von 6 auf 9 Mitglieder trägt der stark gewachsenen Größe des Unternehmens Rechnung. Die SdK wird zukünftig darauf achten, dass bei der Besetzung des Aufsichtsrats nicht nur dem Proporz der alten fusionierten Gesellschaften Rechnung getragen wird, sondern vielmehr der geforderten Expertise (z.B. Internationalität, Diversity, Corporate Governance), insbesondere, wenn eine DAX-Aufnahme angestrebt werden sollte. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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