Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.10.2015



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TOP 1
Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und des vorläufigen Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 sowie erläuternder Bericht des Vorstands

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Anzeige eines Verlusts in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr gemäß § 92 Abs. 1 AktG

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 3
Bericht über das Insolvenzverfahren

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 4
Vorlage der Sonderprüfungsberichte gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 10. Oktober 2014 zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 5
Satzungsänderung § 2 (1) Gegenstand des Unternehmens

 

Zustimmung

 

Begründung: Die in Gang gesetzte wirtschaftliche Neuausrichtung der Gesellschaft findet in der Neufassung des Unternehmensgegenstandes ihren Niederschlag.

 

 

TOP 6
Satzungsänderung § 5 Aktien

 

Zustimmung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags wird die Handelbarkeit der Aktien verbilligt und vereinfacht.

 

 

TOP 7
Satzungsänderung § 10 (1) Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verkleinerung des derzeit neunköpfigen Aufsichtsrats auf sechs Personen ist angesichts des Geschäftsumfangs der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr sachgerecht.

 

 

TOP 8
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Insbesondere Alleinvorstand Reinicke hat die notwendige wirtschaftliche Neuausrichtung der Gesellschaft eingeleitet, die sich auch in zahlreichen Beschlussvorschlägen der ordentlichen Hauptversammlung widerspiegelt. Allerdings wurde in der Amtszeit von Herrn Reinicke sowie des aktuellen Aufsichtsrats auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durchgeführt, was einen herben Wertverlust für die Aktionäre zur Folge hatte. Beklagenswert erscheint aus Sicht der SdK ferner, dass Informationen rund um die Themen „Insolvenzverfahren“, „Sonderprüfungen“ und „zukünftige Entwicklung der Gesellschaft“ vollständig Mangelware sind. Informationen hierzu soll es erst auf der anberaumten Hauptversammlung geben. Dieses ist eindeutig zu wenig, um sachkundige Entscheidungen treffen zu können. Schriftliche Berichte zu den einzelnen Sachverhalten für die Aktionäre wären hier außerordentlich hilfreich gewesen; eine nicht erfüllte Bringschuld des Vorstands, aber auch des Aufsichtsrats.

 

 

TOP 9
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Siehe TOP 8!

 

 

TOP 10
Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Dr. Fritz Kesel & Partner OHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, prüft die Gesellschaft sei über zehn Jahren. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des wichtigen Instituts der Abschlussprüfung sollte der Abschlussprüfer gewechselt werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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