TOP 1 Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Impreglon SE mit Sitz in Lüneburg auf die GMT Investment AG mit Sitz in Kerpen (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt jegliche Form von "Squeeze Out" aus prinzipiellen Gründen ab, da es sich hierbei im Grunde um nichts anderes als eine Enteignung zu Gunsten Privater handelt. Angesichts des vorgelegten Daten- und Zahlenmaterials und der in den letzten Hauptversammlungen gemachten Angaben ergeben sich außerdem zahlreiche Nachfragen zur Angemessenheit der angebotenen Barabfindung. Diese werden in der a.o. Hauptversammlung ausführlich und kritisch diskutiert.
|