TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Angesichts des Konzernverlusts und der Notwendigkeit, 2016 Verbindlichkeiten zurückzuführen oder neue Darlehen aufzunehmen, gibt es zum Ergebnisvortrag keine wirkliche Alternative. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Die vom Vorstand erwirtschafteten Ergebnisse werden von Jahr zu Jahr schlechter und haben nun den Verlustbereich erreicht. Gestiegene Kosten sind nur ein Teil, maßgeblich ist die offenbar scheiternde Expansionsstrategie. Der Zukauf insbesondere eines Unternehmens in Belgien bringt offenbar keinerlei Synergieeffekte, sondern nur Probleme. Auch die Profitabilität der deutschen Unternehmensteile sinkt laufend. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Im Jahr 2015 ist der AR wohl seinen Pflichten nachgekommen. Die Probleme sind maßgeblich vorher schon verursacht worden. TOP 5 Neuwahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Die beiden Kandidaten vertreten jeweils einen der beiden größten Aktionäre bzw. der Kandidat Morzynski ist es selbst. Insofern sollten sie ein ausreichendes Interesse an Erfolgen des Unternehmens haben. Fachlich erscheinen beide hinreichend qualifiziert. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Prüfer erscheint ausreichend unabhängig. Ein Prüferwechsel wird zu gegebener Zeit zu fordern sein. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals gemäß § 3 Abs. 7 der Satzung, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschuss und entsprechende Änderung von § 3 Abs. 7 der Satzung Ablehnung Begründung: Das genehmigte Kapital ist mit 50 % des bisherigen Grundkapitals zu hoch und zudem kann das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen (in voller Höhe bis zu 50%!) ausgeschlossen werden. Das ist schon aus prinzipiellen Gründen abzulehnen, da eine unkontrollierbare Verwässerung der Altaktionäre droht. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|