TOP 1 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft auf die LuMe Vermögensverwaltung GmbH (Hauptaktionär), Ulm, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung Ablehnung Begründung: Die SdK wird gegen den Vorschlag zu dem einzigen Tagesordnungspunkt stimmen.
Obwohl ein möglicher Squeeze out auf konkretes Fragen von mehreren Aktionärsvertretern durch den Großaktionär seit Jahren auf den HV’s verneint wurde, geht der Hauptinvestor inzwischen doch zu einer Enteignung der Minderheitsaktionäre über. Hierzu wird es sicher eine Reihe von Fragen auf der Hautversammlung geben müssen, allerdings auch Antworten. Insbesondere wird zu beantworten sein, woher dieser plötzliche Sinneswandel kommt und warum die Barabfindung als angemessen anzusehen ist. Die SdK ist zudem aus grundsätzlichen Erwägungen gegen jeden Squeeze-out als Enteignung zur privaten Vermögensmehrung Dritter. Diese passt aus Sicht der SdK nicht in die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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