Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.08.2015



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz aller Sondereffekte, bei denen man allzu leicht die Übersicht zu verlieren droht, weist die Deutsche Postbank AG eine gute operative Ertragskraft in den Kerngeschäftsfeldern auf, was aber nicht als Argument genutzt werden kann und darf, nicht auch weiter nach Verbesserungen zu streben.

Dass bei den Aktionären am Ende des Tages magere 4,4% EK-Rendite nach Steuern ankommen, ist allein der Non-Core-Operating-Unit geschuldet, die das ansonsten zufrieden-stellende, wenn auch leicht rückläufige Ergebnis aus den Segmenten geradezu atomisiert. Die Abwicklung und damit Beendigung dieser gefährlich negativen Ergebnisbeiträge muss vorrangiges Ziel und Aufgabe der Verwaltung sein.

Darüber hinaus müssen aber auch Antworten gefunden werden, auf zu erwartende regulatorische Veränderungen, namentlich die Einführung einer Leverage-Ratio, die in Zukunft die Rentabilität stark beeinträchtigen können.

Insoweit ist der konsequente Auf- und Ausbau des „digitalen Bankings“ sicherlich eine sinnvolle und zugleich notwendige Ergänzung zum klassischen Bankgeschäft.

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des ausführlichen AR-Berichtes scheint der AR seiner Kontrollpflicht nachgekommen zu sein. Hierbei wurden mit den Themen „Regulatorik“, nachhaltige Ertragsfähigkeit des Geschäftsmodelles sowie dem Ausbau des Risikofrüherkennungssystems die richtigen Schwerpunkte gesetzt und die Themata der Zeit behandelt.

 

TOP 4

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Honorarsumme aus Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen machen ca. 54% des Prüfungshonorars (inklusive sonstiger Bestätigungsleistungen) aus. Dies erscheint aus Sicht der SdK unter Berücksichtigung des Telos der Abschlussprüfung inakzeptabel. Die SdK fordert die generelle Trennung von Prüfung und Beratung und ist nur bereit in besonders begründeten Ausnahmefällen, Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung bis zu einem Honorarvolumen von 25% der Prüfungskosten mitzutragen. Dabei ist diese 25%-Grenze kein Freibrief, sondern soll ausschließlich besonders begründeten Ausnahmen Rechnung tragen. Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist nicht nur ein hohes Gut, sondern geradezu Sinn und Zweck der gesetzlichen Abschlussprüfung. Hierbei ist allein schon der Verdacht mangelnder Unabhängigkeit, auch allein durch die Gefahr der Quersubventionierung des Prüfungshonorars durch andere Beratungsleistungen entgegenzuwirken.

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Deutsche Postbank AG auf die Deutsche Bank Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung

 

Ablehnung

 

Begründung:Trotz einer aberwitzigen gesetzlichen Regelung, die wohl im europäischen wie US-amerikanischen Ausland keinerlei Entsprechung hat - ist eine Enteignung mit einer auf Freiheit und Eigentum angelegten Rechts- und Wirtschaftsordnung nicht zu vereinbaren und ist ein Ausdruck des Recht des Stärkeren in der Ausprägung des Mächtigeren, eine Regelungssystematik, dem alle zivilisierten, demokratischen Rechtsstaaten eine Absage erteilt haben.

Aus diesem Gedankengut heraus kann eine Enteignung niemals die Zustimmung der SdK finden können.

 

TOP 6

Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung/Ablehnung

 

Begründung:

Zustimmung:

Auch wenn der Kandidat Krause zum die Enteignung betreibenden Großaktionär gehört, bestehen gegen seine Eignung keine Bedenken. Dass unabhängig vom Squeeze-out der „übermächtige“ Großaktionär den Aufsichtsrat dominieren möchte, kann nachvollzogen werden. Der Ausgleich ist dadurch herzustellen, dass der Großaktionär nicht alle Positionen besetzt.

Ablehnung

Der Kandidatin Frau Riley kann nicht zugestimmt werden. Dies ist keine Kritik oder Zweifel an der fachlichen Eignung, sondern an der sachgerechten Zusammensetzung des Gremiums. Zwar soll ein Squeeze-out beschlossen werden, jedoch ist für die Zeit danach auch ein erneuter IPO unter Endkonsolidierung von der Deutschen Bank eine diskutierte, und nach unserer Wahrnehmung präferierte Option. Bei solchen IPOs hat der Streubesitz in der Vergangenheit eine wichtige Rolle gespielt und wird dies wohl auch zukünftig tun. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, einen Streubesitzvertreter ebenfalls bei der Zusammensetzung des AR zu berücksichtigen, der einen ganz anderen Aspekt der Kapitalmarktbeziehung widerspiegeln kann.

Auch von dem Tätigkeitsgebiet her – Strategie der Deutschen Bank – scheint eine Wahl von Frau Riley in den AR der Deutschen Postbank AG nicht erforderlich zu sein, da die Strategie der Deutschen Bank AG diesbezüglich klar und entschieden ist in der Form der Trennung/Abgabe der Deutschen Postbank AG.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.