TOP 1 Beschlussfassung über die Empfehlung an den Verwaltungsrat, die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt ein Delisting natürlich grundsätzlich ab, da dies ein fundamentaler Eingriff in die Eigentumsrechte der Aktionäre ist und schwerwiegende Nachteile für die Aktionäre verursacht. Bei dieser Gesellschaft ist es besonders übel, dass bereits im letzten Jahr ein Downlisting vom regulierten Handel in den Entry Standard erfolgte. TOP 2 Beschlussfassung über die Empfehlung an den Verwaltungsrat zur Abwehr unzumutbarer Nachteile für besonders solche Aktionäre, die über keine Minderheitsrechte nach dem Aktienrecht verfügen und – soweit rechtlich möglich – darüber hinaus auch für andere Aktionäre Rückkaufangebote zu organisieren Enthaltung Begründung: Da zurzeit keine Informationen für mögliche Rückkaufangebote vorliegen, ist eine Entscheidung nicht möglich. Es ist aber fraglich, ob diese Angebote die starke Kapitalvernichtung durch die Delisting Ankündigung ausgleichen können. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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