Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 23.07.2015



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TOP 1

Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss von gesetzlichen Bezugsrechten der Aktionäre und entsprechende Ermächtigung zur Anpassung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Alstria beabsichtigt die Deutsche Office AG per Aktienumtausch zu übernehmen. Zur Beschaffung der dazu erforderlichen Aktien dient die vorliegende Kapitalerhöhung von ca. 79 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Insgesamt erscheint die geplante Maßnahme sinnvoll. Sie soll diverse positive Synergieeffekte wie z.B. geringere Verwaltungskosten, deutlich günstigere Finanzierungskonditionen und größere kritische Masse erzielen. Schon deshalb erwartet die Gesellschaft einen deutlich steigenden Funds from Operations (FFO). Dies wird mittel- bis langfristig auch für die Aktionäre Wertsteigerungen und / oder höhere Ausschüttungen bedeuten. Das Umtauschverhältnis erscheint nach den vorliegenden Unterlagen generell angemessen. Vor allem die (einheitliche) Bewertung nach (bereinigtem) IFRS NAV erscheint sinnvoll, u.a. da jede Immobilie einzeln bewertet wird. In der HV werden allerdings noch diverse Einzelfragen zu klären sein, u.a. nach Abschlägen und den Gründen für das Fehlen alternativer Berechnungsmethoden. Aber auch zur neuen Aktionärsstruktur, deren Vereinbarkeit mit den REIT-Vorgaben und zu erwerbsbedingten Auswirkungen auf die aktuelle Finanzierung (Change of Control - Klauseln u. dgl.) wird nachgefragt. Bei zufriedenstellender Beantwortung kann zugestimmt werden.  

 

TOP 2

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Der zur Wahl stehende Herr Dambach ist als Geschäftsführer der Oaktree GmbH der bisherige AR-Vorsitzende der Deutsche Office AG. Oaktree wird als bisherige Aktionärin der Deutsche Office nach der Übernahme anteilige Aktionärin der alstria. Angesichts dessen erscheint die Wahl von Herrn Dambach als Nachfolger für den ausscheidenden AR Lee angemessen und sinnvoll. In Bezug auf die fachliche Eignung sind keine Bedenken ersichtlich.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.