TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Swarco Traffic Holding AG zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag der Bilanzgewinnverwendung nicht zustimmen. Die SdK erwartet eine Ausschüttung des Konzernjahresüberschusses in Höhe von 40 - 60 %. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Ablehnung Begründung: Die SdK wird den Vorstand nicht entlasten, da er mit dem Delisting und der Begleitung des Hauptaktionärs zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär nicht im Interesse der Streubesitzaktionäre handelt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Eine Entlastung des AR kann nicht erfolgen, da nicht erkennbar ist, dass der Aufsichtsrat abweichend von den Interessen des Hauptaktionärs die Interessen des Streubesitzes vertritt. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Die SdK hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Wiederwahl der AR-Kandidaten. TOP 6 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Swarco Traffic Holding AG, München, auf die SWARCO AG, Wattens, Österreich, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG Ablehnung Begründung: Die SdK wird gegen den Vorschlag zum TOP 6 stimmen. Es scheint sehr fragwürdig zu sein, warum ein Investor wesentliche Anteile der AG zukauft, die Aktie von dem Kurszettel nimmt und sodann die Minderheitsaktionäre einer Enteignung zuführt. Hierzu wird es sicher eine Reihe von Fragen auf der Hautversammlung geben müssen, allerdings auch Antworten. Insbesondere wird zu beantworten sein, warum die Barabfindung als angemessen anzusehen ist. Einen Börsenkurs gibt es zumindest nicht mehr. Hierbei sei auch erwähnt, dass die Minderheitsaktionäre auch die schwierigen Zeiten mitgetragen haben. Die SdK ist zudem aus grundsätzlichen Erwägungen gegen jeden Squeeze-out als Enteignung zur privaten Vermögensmehrung Dritter. Diese passt aus Sicht der SdK nicht in die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung des Ortes der Hauptversammlung und die Änderung des § 13 Abs. 1 der Satzung Ablehnung Begründung: Da es bezüglich der Übertragung der Minderheitsanteile an den Hauptaktionär noch keinen vorliegenden Beschluss gibt, wird die SdK einer Verlagerung des Hauptversammlungsortes ins benachbarte Ausland nicht zustimmen, da dies sicher nicht im Interesse der Minderheitsaktionäre liegt. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 17 Abs. 1 der Satzung Zustimmung Begründung: Gegen die Vereinfachung sind keine Bedenken erkennbar. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|