TOP 1: Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Sky German Holdings GmbH
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt aus generellen Gründen einen zwangsweisen Hinauswurf der Minderheitsaktionäre ab. Ferner erscheint aus Sicht der SdK der festgelegte Abfindungspreis in Höhe von 6,68 Euro je Aktie die positive Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren und die guten Zukunftsaussichten von Sky nicht angemessen widerzuspiegeln.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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