TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß §§ 315 Abs. 4, 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die Wandlung zur „YieldCo“ ist gut geglückt, die Kosten wurden gesenkt, die Altlasten sukzessive abgebaut. Der Vorstand hat gute Arbeit für die Aktionäre geleistet. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats ist ausführlich und präzise. Die Aufsichtsräte scheinen ihren Aufgaben gewissenhaft nachgekommen zu sein. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 Zustimmung Begründung: Vorgeschlagen wird die KPMG, die erst im Dezember letzten Jahres erstmalig zum Abschlussprüfer für 2014 bestellt wurde. Das Gesamthonorar von 135 TEUR für 2014 beinhaltet nur Abschlussprüfungsleistungen und sonstige Bestätigungsleistungen. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat Herr Karl Heinz Einhäuser
Zustimmung – Herr Einhäuser hat über seine Gesellschaft eine 3% übersteigende Beteiligung an der Gesellschaft und ist dieser somit besonders verbunden. Die persönlichen Voraussetzungen scheinen erfüllt zu sein. Herr Paul Decraemer
Zustimmung – Es liegen keine Anhaltspunkte vor die bisherige Tätigkeit von Herrn Decraemer als AR-Vorsitzender zu beanstanden, somit stimmt die SdK dem Wahlvorschlag zu. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung eines bestehenden genehmigten Kapitals, über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie über entsprechende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- und Sacheinlage im Umfang von bis zu 50% des aktuellen Grundkapitals, darunter 20% gegen Sacheinlage, teilweise mit Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre vor. Dieses ist aus Sicht der SdK zu umfangreich, die diesbezüglich 25% des Grundkapitals und davon 10% gegen Sacheinlage als maximal genehmigungsfähig erachtet. Für größere Kapitalmaßnahmen sollte stets eine Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung und Beschlussfassung im konkreten Einzelfall einberufen werden. Ferner sprechen sowohl das Geschäftsmodell, als auch die Liquiditätsausstattung gegen die Notwendig eines so weitgehenden Vorratskapitals. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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