Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Berichts über die Lage des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund des negativen Ergebnisses sowie der aktuellen Schieflage der LPKF AG wäre es nicht zu rechtfertigen, eine Dividende aus der Substanz der LPKF AG auszuschütten. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund des dramatischen Wegbruchs des LDS-Geschäftes verringerte sich der Umsatz um 27% auf lediglich nur noch 87 Mio. €, das EBIT und der Konzernüberschuss rutschten mit – 3,6 bzw. -3,5 Mio. € deutlich in die Verlustzone. Somit musste die LPKF AG das erste negative Jahresergebnis in seiner 40jährigen Unternehmensgeschichte hinnehmen.

 

Der Vorstand versucht nach objektiver Einschätzung jedoch durch ein umfangreiches Kostensenkungsprogramm (Kritikpunkt ist sicherlich, dass man das Kostensenkungsprogramm hätte früher starten können) sowie durch neue zukunftsträchtige Produktlinien (TGV- und LTP-Verfahren) vieles zu unternehmen, um den negativen Trend zu stoppen.

 

Allerdings muss sich letztendlich der Vorstand an den Ergebnissen am Ende eines Jahres messen lassen. Diese sind aus Sicht der Aktionäre im vergangenen Jahr unbefriedigend und enttäuschend.

Sollte sich keine Besserung des Zahlengerüsts in 2016 einstellen, so muss im nächsten Jahr dem Vorstand die Entlastung verweigert werden.

 

Positiv muss dem Vorstand jedoch attestiert werden, dass er freiwillig auf seine Tantiemen in 2016 verzichtet. Dies zeigt, dass der Vorstand durchaus selbstkritisch mit sich umgeht und auch persönlich sich am Kostensenkungsprogramm beteiligt. Daher erfolgt in diesem Jahr nochmals eine Entlastung.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit ersichtlich ist der Aufsichtsrat seinen Kontroll- sowie Beratungsfunktionen im Großen und Ganzen nachgekommen. Im vergangenen Jahr befasste sich der Aufsichtsrat in 13 Aufsichtsratssitzungen, davon sechs außerordentlichen, intensiv mit der Schieflage des Unternehmens.

 

Ob dem Aufsichtsrat eine Teilschuld an der aktuellen Lage zuzuschreiben ist, kann nicht abschließend beurteilt werden. Der abrupte Wegbruch des LDS-Geschäfts konnte sicherlich auch vom Aufsichtsrat nicht im Vorfeld erkannt werden, so dass innerhalb der strategischen Beratung keine großen Fehler dem Aufsichtsrat zugeschrieben werden können. An den operativ schlechten Zahlen muss sich lediglich der Vorstand messen lassen.

 

Lobend zu erwähnen ist auch die freiwillige Herabsetzung der fixen Aufsichtsratsvergütung in TOP 8.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen die Wahl von PWC zum Abschlussprüfer sprechen sicherlich keinerlei fachliche Gründe. Auch sind die Sonstigen Leistungen an den Abschlussprüfer mit 4 T € bei 110 T € Abschlussprüfungsgebühren zu vernachlässigen. Jedoch prüft PWC die LPKF AG bereits seit 2002. Um die Unabhängigkeit zwischen Abschlussprüfer und zu prüfenden Gesellschaft gewährleisten zu können, verlangt die SdK den Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach spätestens zehn Jahren. Eine interne Rotation des Prüfungsteams reicht nach Auffassung der SdK dabei nicht aus.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in § 11 zur Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und in § 17 zur Stimmabgabe im Aufsichtsrat 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf vier zu erhöhen. Bei Stimmengleichheit wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats entscheiden. Tendenziell würde aus Sicht der SdK ein Aufsichtsrat bestehend aus drei Mitgliedern bei der Größe des Unternehmens ausreichen. Allerdings möchte die LPKF AG dadurch der Frauenquote genügen und wird in TOP 7 Frau Voß als neues Aufsichtsratsmitglied vorschlagen. Des Weiteren schlägt die Verwaltung in TOP 8 die Reduzierung der fixen Aufsichtsratsvergütung vor, um nicht aufgrund der Erweiterung des Aufsichtsrates erheblich mehr Vergütungen zahlen zu müssen.

 

Aufgrund dieser Gegebenheiten wird die SdK dem Verwaltungsvorschlag zu den Satzungsänderungen bezüglich der Erweiterung des Aufsichtsrates zustimmen.

 

 

TOP 7
Wahl eines weiteren neuen Aufsichtsratsmitglieds 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor Frau Tina Voß in den Aufsichtsrat zu wählen. Da Frau Voß fachlich absolut geeignet ist, in keinerlei weiteren Gremien sitzt sowie aus Hannover kommt, wird Sie zeitlich die Aufgabe bewältigen können und eine Bereicherung für den Aufsichtsrat der LPKF AG darstellen.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 20 zur Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats sowie über eine Neufestsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt den Vorschlag der Verwaltung die fixe Aufsichtsratsvergütung von aktuell 40.000 € auf 32.000 € herabzusetzen. Damit ist die Erweiterung des Aufsichtsrates auf vier Mitglieder finanziell tragbar und der Aufsichtsrat verzichtet aufgrund der aktuellen Schieflage der LPKF AG vorbildlich auf einen Teil seiner Bezüge. 

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der LPKF WeldingQuipment GmbH mit Sitz in Fürth 

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen aus Sicht der SdK keinerlei ersichtliche Gründe gegen die Zustimmung zum Abschluss des Gewinnabführungsvertrages zwischen der LPKF AG und LPKF WeldingQuipment GmbH.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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