TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichtes für die Pulsion Medical Systems SE sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrats der Pulsion Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung. Begründung: Der Verwaltungsrat hat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben gegenüber der Geschäftsführung wahrgenommen. Kritisch beurteilt die SdK jedoch, dass der Verwaltungsrat offensichtlich hauptsächlich die Interessen des Mehrheitsaktionärs vertritt und kaum die der Minderheitsaktionäre. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des geschäftsführenden Direktors der Pulsion Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung. Begründung: Das operative Ergebnis konnte bedingt durch höhere Entwicklungskosten zwar nicht gehalten werden, jedoch konnte ein geringes Umsatzwachstum erzielt werden und die EBIT-Marge gehalten werden. Der Vorstand betreibt die Eingliederung in die Getinge AB voran. TOP 4 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung. Begründung: Die Ausschüttungsquote ist deutlich über den von der SdK angestrebten 40-60 % des Jahresüberschusses. Im Hinblick auf die geringen Ausschüttungen der letzten Jahre scheint eine angemessene Beteiligung der Aktionäre in diesem Jahr als angemessen. So wird durch die hohe Ausschüttung die finanzielle Situation von Pulsion Medical System aus Sicht der SdK auch nicht nachhaltig gefährdet. Allerdings wäre von Seiten der SdK eine kontinuierliche Dividendenpolitik sinnvoller und somit wünschenswerter. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung. Begründung: Nach den Richtlinien der SdK ist nach zehn Jahren durchgängiger Prüfung ein Wechsel der Prüfgesellschaft zu vollziehen. Deswegen kann der Wahl von PWC als Abschlussprüfer für 2015 durch die SdK nicht zugestimmt werden. TOP 6 Wahl zum Verwaltungsrat Ablehnung. Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten Herr Exshaw und Herr Vallon sind zwar nach den Kriterien der SdK durchaus qualifiziert, das Amt im Verwaltungsrat von Pulsion Medical Systems auszuüben. Die SdK ist jedoch der Ansicht, dass bei einem Stimmrechtsanteil von 78 Prozent für den Mehrheitsaktionär auch eine nicht mit der Maquet Gruppe in Verbindung stehende Person einen Sitz im Verwaltungsrat innehaben sollte. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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