Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht bei einem Ergebnis je Aktie von 1,27 € bzw. verwässert 1,22 € eine Dividendenauskehrung von 0,85 € vor. Damit liegt die Ausschüttungsquote deutlich über dem von der SdK geforderten Korridor von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand konnte zwar die im Berichtsjahr zwischenzeitlich zwei Mal reduzierte Ergebnisprognose nur äußerst knapp erreichen, hält aber die Prognose 2016 inklusive signifikanter Ergebnisverbesserungen vor allem in den DHL-Bereichen weiter aufrecht. Das Berichtsjahr war von unterschiedlichen Effekten geprägt, wobei währungsunterstütztes Umsatzwachstum bei ergebnisseitigen Problemen in der Frachtsparte sowie der Kontraktlogistik zu verzeichnen waren. Letztere wurden durch den Vorstand identifiziert und angegangen. Unter dem Strich ist das Geschäftsmodell intakt, Ergebnis und Cashflow ermöglichen eine angemessene Dividendenauskehrung und die Bilanzstruktur ist unverändert solide.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats  

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist aus Sicht der SdK u.a. in acht Sitzungen seiner Kontrollfunktion gerecht geworden. Der Aufsichtsratsbericht gibt die Tätigkeit des Gremiums ausführlich wider. Die angestrebte Beschränkung der Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsräte zum Gremium auf maximal drei volle Amtsperioden hält die SdK für sinnvoll; diese dürfte Gewöhnungseffekten vorbeugen und Unternehmenskontrolle stärken. Verbesserungsbedürftig erscheint die Teilnahme einzelner Aufsichtsräte an Plenums- und Ausschusssitzungen. Werte unter 90% sollten hier eigentlich nicht vorkommen und bei Verstetigung eine erneute Nominierung ausschließen.

 

 

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht etwaiger Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: PWC ist sicherlich geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund zu opulenter Beratungshonorare außerhalb der eigentlichen Prüfung ab. Die SdK fordert diesbezüglich zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des wichtigen Instituts der Abschlussprüfung die vollständige Trennung von Prüfung und Beratung.

 

 

TOP 6
Bestellung des Prüfers für eine prüferische Durchsicht eines etwaigen Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Siehe TOP 5!

 

 

TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Einzelwahl

 

Begründung: Grundsätzlich sind alle vier zur Wahl stehenden Kandidaten geeignet, das angestrebte Mandat auszufüllen. Mit Blick auf Frau Prof. Windt sowie Herrn Gatzer ist die Sitzungsteilnahmequote aus SdK-Sicht zwar noch verbesserungsbedürftig, steht einer Wiederwahl aber zunächst nicht im Wege. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK die Wiederwahl von Herrn Gatzer aufgrund der Anzahl der von Herrn Gatzer bereits ausgeübten Mandate ab. Den anderen Wahlvorschlägen stimmt die SdK zu.

 

 

TOP 8
Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Deutsche Post AG und der Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen sind aus steuerlichen und organisatorischen Gründen sinnvoll.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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