TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Bedingt durch die große Sacheinlage in der a.o.HV vom letzten Dezember haben die Zahlen für die Zukunft wenig Aussagekraft. Inwieweit die Gesellschaft zukünftig erfolgreicher arbeitet, muss abgewartet werden und kann erst später beurteilt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Da der AP keine Steuerberatung bei der Gesellschaft macht gibt es keine Bedenken. TOP 5 Beschlussfassung über die Verlängerung der Frist zur Durchführung der Kapitalerhöhung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Dezember 2014 zu Tagesordnungspunkt 1 lit. j) Satz 1 Zustimmung Begründung: Da die Barkapitalerhöhung für die Gesellschaft wichtig ist und dadurch auch der Streubesitzanteil wieder erhöht werden soll, erfolgt die Zustimmung. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für Spitzenbeträge und über die entsprechende Einfügung eines neuen § 5 Absatz (2) in die Satzung Ablehnung Begründung: Zwar ist in der Beschlussvorlage kein Bezugsrechtsausschluss außer für Spitzenbeträge vorgesehen und auch die Höhe des Genehmigten Kapitals wäre noch akzeptabel, nach der Barkapitalerhöhung von TOP 5 sollte aber genügend Geld zur Verfügung stehen. TOP 7 Beschluss über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes Es ist bisher kein Kandidat bekannt. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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