Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.06.2015



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TOP 1: Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L. und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L. für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Mai 2014 bis zum 31. Dezember 2014, die jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, versehen sind, des Lageberichts für die AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L. und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts der Abwickler zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Mai 2014 bis zum 31. Dezember 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Den mit einem uneingeschränkten Testat versehenen Abschlüssen kann zugestimmt werden.

 

TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Abwickler für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Mai 2014 bis 31. Dezember 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Angesichts des vollzogenen Delistings kommt eine Entlastung nicht in Betracht.

 

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Mai 2014 bis 31. Dezember 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Siehe TOP 2!

 

TOP 4: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Angesichts zu hoher Beratungsleistungen außerhalb der reinen Abschlussprüfung ist aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Abschlussprüfer gefährdet.

 

TOP 5:  Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L. (Minderheitsaktionäre) auf die Robert Bosch GmbH mit Sitz in Stuttgart (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK stimmt, abseits von Bewertungsfragen und auch bei einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft, der Enteignung von Minderheitsaktionären in keinem Fall zu, da die SdK diesen schwersten Eingriff in die Aktionärsstellung für nicht kompatibel mit der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland erachtet. Das Privateigentum gilt es unter allen Umständen zu schützen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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