Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.08.2015



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TOP 1

Vorlage des Jahresabschlusses der Mühlbauer Holding AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, Vorlage des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende in Höhe von 1,- EUR je Aktie und einem Gesamtbetrag von 14,562 Mio. EUR schüttet die Gesellschaft 89% des Bilanzgewinns aus. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist jedoch ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 4,248 Mio. EUR ausgewiesen, bedingt durch eine hohe Sonderbelastung aus der Bildung einer Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 31,4 Mio. EUR.

Die SdK favorisiert eine Ausschüttung innerhalb der Bandbreite von 40% bis 60% des Konzernjahresüberschusses. Im Hinblick auf den Jahresfehlbetrag auf Konzernebene müsste demnach eine Ausschüttung eigentlich unterbleiben.

Wegen der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Mühlbauer Holding AG kann aber dem Ausschüttungsvorschlag der Verwaltung ausnahmsweise zugestimmt werden.

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr 2014



Zustimmung

 

Begründung: Der Formwechsel von einer KGaA auf eine AG im Berichtsjahr 2014 hat zur weiteren Verschlankung des Mühlbauer-Konzerns beigetragen. Voraussetzung hierfür war die Bereitschaft des früheren persönlich haftenden Gesellschafters und jetzigen Allein-Vorstands Josef Mühlbauer. Grundsätzlich wurde durch die Umwandlung der KGaA in eine AG die Transparenz für die Aktionäre des Streubesitzes erhöht.

Der Umsatz konnte im Berichtsjahr 2014 um 31,3 Mio. EUR bzw. 15,6 % auf 231,1 Mio. EUR gesteigert werden. Ohne die hohe Sonderbelastung aus der Bildung einer Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 31,4 Mio. EUR hätte auch das operative Ergebnis mit 22,5 Mio. EUR um 10,3 Mio. EUR über dem vergleichbaren Vorjahreswert gelegen.

Unter Berücksichtigung aller vorgenannten Informationen ist aus Sicht der SdK dem Vorstand die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr



Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in vier ordentlichen Sitzungen und ließ sich in den Sitzungen eingehend über die Lage und Entwicklung des Unternehmens, die strategische Unternehmensplanung und die wesentlichen Geschäftsvorfälle unterrichten. Über die Themen und Schwerpunkte der Sitzungen hat der Aufsichtsrat ebenso wie über seine übrigen Tätigkeiten einen ausführlichen Bericht abgelegt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat.

 

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015



Zustimmung

 

Begründung: Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München ist als Abschlussprüfer grundsätzlich geeignet. Die SdK trägt den Beschlussvorschlag ausnahmsweise mit, obwohl in 2014 die Beratungshonorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung rund 28% des Prüfungshonorars ausmachten.

 

TOP 6

Neuwahl zweier Aufsichtsratsmitglieder

a) Herr Steffen Harlfinger

Zustimmung

 

b) Herr Stefan Mühlbauer

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat der Mühlbauer Holding AG besteht aus insgesamt drei Mitgliedern. Gemäß § 10 der Satzung hat der jeweilige Inhaber der Aktie Nr. 1 das Recht, ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die übrigen beiden Mitglieder des dreiköpfigen Aufsichtsrats der Mühlbauer Holding AG werden von den Aktionären gewählt.

Bereits im Mai 2013 wurde der ehemalige bayerische Finanzminister Herr Prof. Dr. Kurt Faltlhauser von den Aktionären wieder in den Aufsichtsrat der Mühlbauer Holding gewählt. Mit Herrn Prof. Dr. Kurt Faltlhauser gehört damit aus Sicht der SdK dem Aufsichtsrat bereits ein unabhängiges Mitglied an.

Der im Vorjahr von den Aktionären in den Aufsichtsrat gewählte Herr Dr. Thomas Zwissler ist mit Wirkung zum 30. April 2015 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. An seiner Stelle soll nunmehr Herr Steffen Harlfinger von den Aktionären in den Aufsichtsrat gewählt werden. Der für die Neuwahl vorgeschlagene Kandidat Herr Steffen Harlfinger gehörte dem Aufsichtsrat der Mühlbauer Holding bereits früher bis zum 7. August 2014 an. Herr Steffen Harlfinger ist Leiter der Berufsausbildung bei der Mühlbauer GmbH & Co. KG, Maxhütte-Haidhof. Die SdK befürwortet die Wahl von Herrn Steffen Harlfinger in den Aufsichtsrat, da sich Herr Harlfinger bereits früher im Aufsichtsrat bewährt hat.

Herr Stefan Mühlbauer wurde mit Erklärung des Inhabers der Namensaktie Nr. 1 vom 29. Juli 2014 als neues Mitglied in den Aufsichtsrat der Mühlbauer Holding AG entsendet. Herr Stefan Mühlbauer hat zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014 sein Amt des Aufsichtsratsmitgliedes durch Entsendung niedergelegt und stellt sich nunmehr einer Wahl in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung. Der Inhaber der Namensaktie Nr. 1 verzichtet auf sein Entsenderecht gemäß § 10 der Satzung. Die SdK befürwortet auch die Wahl von Herrn Stefan Mühlbauer, Sohn des Vorstandes der Mühlbauer Holding AG, in den Aufsichtsrat.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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