Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 7,50 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 70 %. Die solide Bilanzstruktur und der starke Cashflow erlauben es der Gesellschaft, diese erfreuliche Ausschüttung vorzunehmen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Umsatz und Ergebnis sind erneut wie in den Vorjahren im zweistelligen Bereich gewachsen. Die Erfolgsgeschichte der Gesellschaft setzte sich somit auch im zurückliegenden Jahr fort. Die Gesellschaft erscheint gut aufgestellt zu sein, so dass auch in Zukunft eine erfolgreiche Entwicklung erwartet werden kann.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt elf Sitzungen und in Form von weiteren Beratungsterminen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es gibt keinerlei Bedenken, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu gewähren.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die PwC AG ist eine der renommiertesten Wirtschaftsprüfungskanzleien weltweit. An deren Unabhängigkeit und fachlichen Eignung bestehen keinerlei Zweifel. Dem Beschlussvorschlag kann deshalb zugestimmt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 S. 1, 315a Abs. 1 HGB zur Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung

 

Ablehnung.

 

Begründung: Aus Sicht der SdK gibt es keinerlei Gründe, die gegen eine Offenlegung der individualisierten Vorstandsvergütung sprechen. Diese schafft Transparenz. Der Beschlussvorschlag ist deshalb abzulehnen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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