Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.04.2016



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2015, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2015

 

Zustimmung: Der vorgelegte Jahresabschluss kann festgestellt werden.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA

 

Ablehnung:
 

Begründung: Die Ausschüttung soll drastisch auf 0,19 € (Vorzüge) bzw. 0,13 € (Stämme) reduziert werden (Vorjahr 1,39 bzw. 1,33 €). Dies ist quasi ein Dividendenausfall, der nur deshalb vermieden wird, um nicht das Stimmrecht der Vorzüge aufleben zu lassen. Vor dem Hintergrund der mäßigen Zahlen wäre eine angemessene - durchaus deutliche - Reduzierung der Ausschüttung gut vertretbar. Der konkrete Vorschlag ist aber unangemessen niedrig und auch nicht kongruent zum Sanierungsplan: Wäre die geplante Kürzung erforderlich, dann erschiene der Sanierungsplan nicht ausreichend. Wäre dieser aber ausreichend, dann gäbe es keinen Grund für die drastische Kürzung der Ausschüttung. Somit entsteht der Eindruck, die Sanierung soll (wieder einmal) fast ausschließlich zu Lasten der Aktionäre erfolgen. Die angekündigte neue "Strategie" in Bezug auf die künftigen Ausschüttungen ist ebenfalls bisher nicht erkennbar.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung
 

 

Begründung: Trotz neuer Rekorde bei Umsatz und Auftragseingang hat sich das Konzernergebnis gedrittelt. Dies entspricht einer EBIT - Marge von nur noch bei 2,6 %. Damit hat der Vorstand nahezu alle selbstgesteckten Ziele deutlich verfehlt. Mit Blick auf den bereits seit mehreren Jahren vorliegenden Ergebnis- und Margenrückgang erscheinen die jetzt geplanten Sanierungsmaßnahmen halbherzig und nicht ausreichend. Im Übrigen sind sie auch nicht kongruent zu weiteren TO-Punkten: Der Sanierungsplan passt zum einen nicht zu der drastischen Dividendenkürzung, s. o. TOP 2. Die Thesaurierung der Gewinne bei gleichzeitiger Absicht des Erwerbs eigener Aktien (TOP 7) trotz offenbar vorhandenem Kapitalbedarf (TOP 6) widersprechen sich.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Angesichts des seit 3 Jahren erfolgenden Ergebnisrückgangs hätte der AR früher und energischer einschreiten müssen und die phG (Vorstand) zu stärkeren Maßnahmen veranlassen müssen. Die jetzt geplanten Schritte hätte der AR als zu halbherzig und in sich nicht kongruent ablehnen müssen. Somit ist ihm eine Mitschuld an der derzeitigen Situation anzulasten.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den nochmaligen Einsatz der PWC AG liegen keine Einwände vor. Die Nebenleistungen halten sich in einem akzeptablen Rahmen, das Prüfungsteam wechselt regelmäßig und in den nächsten Geschäftsjahren muss ohnehin ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft erfolgen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals nach § 6 Abs. 4 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die geplante Erhöhung des Grundkapitals um max. 25 % läge an sich innerhalb des von der SdK akzeptierten Rahmens. Allerdings soll der gesamte Kapitalbedarf auch durch Sacheinlage und damit unter Ausschluss des Bezugsrechts der übrigen Aktionäre möglich sein. Dies überschreitet die von der SdK akzeptierte Größenordnung für diese Beschaffungsart, so dass der TOP letztlich insgesamt abzulehnen ist.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der geplante Erwerb eigener Aktien bei gleichzeitigem Kapitalbedarf (vgl. TOP 6) ist schon generell abzulehnen, da sich beide Maßnahmen inhaltlich widersprechen. Außerdem passt der TOP auch nicht zum Plan des Vorstandes, die Gewinne zu thesaurieren und der damit verbundenen geplanten erheblichen Dividendenkürzung. Die SdK präferiert ohnehin den Grundsatz "Ausschüttung vor Rückkauf".
 

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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