TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Jahresabschluss ist ausführlich und verständlich dargestellt. Er ist von den sechs gesetzlichen Vertretern der KGaA mit der gesetzlichen Versicherung unterschrieben und vom Abschlussprüfer KPMG AG als ordnungsmäßig, ohne Einwendungen, bestätigt. TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Vom Bilanzgewinn der Kommanditaktionäre 2015 in Höhe von151,1 Mio. € werden 90 % ausgeschüttet; bezogen auf den den Aktionären zustehenden Konzernjahresüberschuss sind dies allerdings 41 %. Damit liegt die Merck KGaA nun im Bereich der von der SdK empfohlenen Gewinnausschüttungsquote von 40-60% des Konzernjahresüberschusses. Angesichts der hohen Investitionen im GJ 2015 ist der Satz von 41% akzeptierbar. Die vorgeschlagene Dividende steigt auch leicht an und beträgt 1,05 € je Aktie (Vorjahr 1 €). TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Geschäftsverlauf in 2015 erbrachte einen EBIT-Zuwachs von 4,6 % bei leicht rückläufigem Konzernergebnis. Das Konzern-Eigenkapital hingegen stieg um 8,9 % auf 12,9 Mrd. € an. Die Transformations- und Integrationsprogramme zeigten weitere Erfolge; ebenso die weitere Expansion des Merck Konzerns durch Firmen-Zukäufe, besonders zu erwähnen die Übernahme von Sigma-Aldrich, die die Bilanzsumme mehr als verdoppelte. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates ist umfassend und liefert die seinen Befugnissen entsprechenden Informationen. Er hat als Vertreter der Kommandit-Aktionäre eingeschränkte Befugnisse. Der Gesellschafterrat (E. Merck KG) übt bei der Merck KGaA, als Mehrheitseigner die wesentlichen Funktionen aus, die sonst für den Aufsichtsrat einer AG bestehen. Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen würden. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2016 Zustimmung Begründung: Der Abschlussprüfer KPMG erhielt Honorare von 11 Mio. €, davon 0,9 Mio. € für Steuerberatung, Die SdK weist allerdings darauf hin, dass nach ihren Grundsätzen Abschlussprüfer und Steuerberater nicht identisch sein sollten, da in solchen Fällen Interessenkollisionen möglich sein könnten. Ebenso weist die SdK darauf hin, dass die Abschlussprüfungsgesellschaft regelmäßig, spätestens nach 10 Jahren, gewechselt werden sollte, um Redundanzen zu vermeiden. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von §§ 27 Absatz 1, 30 Absatz 1 und § 31 der Satzung Zustimmung Begründung: Es handelt sich um die Anpassung der Satzung an Änderungen in den Gesetzen (HGB und BilRUG), die laut der Gesellschaft zu keinen inhaltlichen oder wirtschaftlichen Änderungen in der Satzung führen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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