Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen Lageberichts für den ElringKlinger-Konzern und die ElringKlinger AG für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats und der erläuternden Angaben des Vorstands gemäß den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und des Vergütungsberichts.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2015.

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird zwar dem Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen, weist aber darauf hin, dass der Vorschlag der AG lediglich eine 37,5 %-ige Ausschüttung des Konzernjahresüberschusses - bezogen auf den für die Aktionäre der Elring Klinger AG entfallenden Anteil - enthält.

 

Die SdK erwartet von sogenannten ‚reifen Unternehmen’ eine Ausschüttungsquote von
40-60 % des Konzernjahresüberschusses und vertritt die Auffassung, das damit in der Regel hinreichende Investitionsmittel für weiteres Wachstum zur Verfügung stehen. Hier sieht die Schutzvereinigung noch Spielraum bei der zukünftigen Dividendenausrichtung der Gesellschaft.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015.

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK beabsichtigt, der Entlastung des Vorstands zuzustimmen, wird aber auf der HV die in den Medien zwischenzeitlich berichteten lang andauernden Probleme einer Schweizer Tochtergesellschaft sowie das Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds hinterfragen müssen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands nach unserer bisherigen Kenntnis stets wahrgenommen. Sofern sich aus der Beantwortung der unter TOP 3 zu stellenden Fragen keine neueren Erkenntnisse während der HV ergeben, wird die SdK dem TOP 4 zustimmen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016.

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK wird der Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht zustimmen, da der Honoraranteil für die nichtprüfungsrelevanten Leistungen fast 54 % des Prüfungshonorars ausmacht. Hierzu zählen Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen, wobei die sonstigen Leistungen in Höhe von 289 T€ nicht einmal weiter erläutert sind. Damit scheint aus Sicht der SdK eine gänzliche Unabhängigkeit der WP-Gesellschaft nicht gegeben zu sein.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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