TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die FUCHS PETROLUB SE und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch, jeweils für das Geschäftsjahr 2015, und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Der erneute Anstieg der Dividende um 6,5 % auf 0,82 / 0,81 € je VA bzw. StA entspricht der Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr. Die Ausschüttungsquote aus dem Konzernjahresüberschuss liegt bei 48 % und befindet sich damit im Bereich der von der SdK empfohlenen Gewinnausschüttungsspanne von 40 bis 60%. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat im GJ 2015 trotz schwierigem Umfeld auf einigen Märkten das hohe Ergebnisniveau halten können. Neben der höheren Dividende wurde auch ein Zuwachs beim Konzern-Eigenkapital von 155 Mio. € erwirtschaftet. Der Eigenkapitalanteil an der Bilanz ist mit 71,8 % weiterhin überdurchschnittlich hoch. Die Berichterstattung über das Geschäftsjahr ist transparent und ausführlich. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen aus Satzung und CGK nachgekommen. Er hat den Vorstand kontrolliert und beraten und damit zum Erfolg und zur weiteren Expansion des Konzerns beigetragen. Nur die Vorstandsbezüge werden noch summarisch dargestellt, da die Hauptversammlung 2011 dies bis zum Jahre 2015 genehmigt hat. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2016 sowie ggf. für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2016 und für das erste Quartal 2017 Ablehnung Begründung: KPMG ist sicherlich geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag ab, da KPMG bereits seit mehr als zehn Jahren prüft. Um Gewöhnungseffekten vorzubeugen und damit die nötige Distanz zwischen den Parteien zu wahren, sollte ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft durchgeführt werden Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden. .
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