TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts und des mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Zustimmung. Begründung: Die Ausschüttung eine Dividende in Höhe von 3,22 Euro je Vorzugs- und 3,20 Euro je Stammaktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf das jeweilige zuordenbare Ergebnis je Aktie von 33,1 % bzw. 33,0 %. Damit liegt die von der Verwaltung vorgeschlagene Ausschüttungshöhe unter der Forderung der SdK (40 % - 50 %). BMW investiert jedoch seit Jahren sehr hohe Summen um auch in Zukunft wettbewerbsfähig (Elektromobilität, Digitalisierung, etc.) und hat in der Vergangenheit die Dividende auch angepasst, sofern dies das Ergebnis hergegeben hat. daher kann der Dividendenhöhe zugestimmt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands. Zustimmung. Begründung: BMW konnte im letzten Jahr in allen Geschäftssegmenten die ausgegebenen Ziele erreichen und hat insgesamt Rekordzahlen erzielt. Auch die Entwicklung in der Motorradsparte ist sehr erfreulich. Für die Zukunft erscheint BMW bestens aufgestellt zu sein. Auch die Übernahme von HERE erscheint sinnvoll. Zu hinterfragen erscheinen jedoch die Vorwürfe in den Medien, die BMW im Zuge der "Dieselgate"-Affäre von Volkswagen gemacht worden sind. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Zustimmung. Begründung: Der Aufsichtsrat dürfte in insgesamt fünf Sitzungen seinen Kontrollpflichten und Beratungspflichten nachgekommen sein. Dies kann zumindest aus dem sehr ausführlichen Bericht des Aufsichtsrates geschlossen werden. Es spricht nichts gegen eine Entlastung. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers. Ablehnung. Begründung: Die KPMG AG zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und ist daher sicherlich geeignet, die Abschlussprüfung der BMW AG vorzunehmen. Jedoch prüft KPMG die BMW AG bereits weit über 10 Jahre. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger empfiehlt einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach spätestens 10 Jahren Prüfungszeit, da ansonsten die Gefahr von Unabhängigkeitsproblemen zwischen Prüfungsgesellschaft und zu prüfender Gesellschaft besteht. Daher kann dem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt werden. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat. Zustimmung. Begründung: Frau Menne bringt die nötigen Qualifikationen mit, um als Aufsichtsrat der BMW AG tätig zu werden. Aufgrund ihrer operativen Tätigkeit bei der Lufthansa AG sollte diese jedoch zukünftig keine weiteren Aufsichtsratsmandate mit einem Arbeitsaufwand wie dem der BMW AG oder des bereits bestehenden Mandats bei der Dt. Post AG mehr annehmen TOP 7 Beschlussfassung über Änderungen in § 2 der Satzung. Zustimmung. Begründung: Hierbei handelt es sich um eine reine redaktionelle Anpassung der Satzung, welche nachvollziehbar und somit zustimmungsfähig ist. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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