Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Continental Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 mit dem Lagebericht der Continental Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der Continental AG schlägt vor für das Geschäftsjahr 2015 eine Dividende von 3,75 € zu zahlen. Dies entspricht einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um  0,50 € (+15,4%). Damit liegt die Ausschüttungsquote gemessen am Konzernergebnis mit 27,5% nur minimal höher als im Vorjahr. Generell fordert die SdK eine Ausschüttungsquote von 40 – 60 % gemessen am Konzernergebnis. Diese recht geringe Ausschüttungsquote wird auch auf der HV thematisiert werden.

Allerdings wird die SdK dem Verwendungsvorschlag zustimmen, da auch eine weitere Festigung der Finanzstruktur innerhalb der Bilanz der Continental AG aus Sicht der SdK wichtig erscheint, insbesondere vor dem Hintergrund weiterer Akquisitionen, um das Umsatzziel 2020 über 50 Mrd. € realisieren zu können.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch im vergangenen Geschäftsjahr 2015 hat der Vorstand der Continental AG wiederum gute Arbeit geleistet. So konnte der Vorstand weiterhin seinen eingeschlagenen Wachstumspfad weiter fortführen (Umsatz + 13,7% auf 39,2 Mrd. €) und es wurden alle gesetzten Finanzziele für 2015 erreicht.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Insgesamt hat sich die Continental AG weiter mittels ihrer Sparten strategisch gut im Markt positioniert und baut ihren Wachstumskurs weiter aus. Damit ist aus Sicht der SdK der Aufsichtsrat der Continental AG seiner Arbeit in Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Generell ist gegen die KPMG Abschlussprüfungsgesellschaft als Konzernabschlussprüfer bei der Continental AG nichts einzuwenden. Allerdings prüft KPMG bereits das Unternehmen seit weit über 10 Jahren. Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfungsgesellschaft und zu prüfenden Unternehmen zu vermeiden, fordert die SdK einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach mindestens 10 Jahren. Denn durch eine zu große Vertrautheit kann die nötige Unabhängigkeit und Objektivität nicht mehr uneingeschränkt der Abschlussprüfungsgesellschaft attestiert werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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