TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. November 2013 bis zum 31. Oktober 2014, des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Die Ausschüttung soll nach der erstmaligen Zahlung im Vorjahr um 5 Cts. auf 0,45 € angehoben werden. Bei einem Konzernergebnis von 0,29 € würde sie somit teilweise aus der Substanz bezahlt. Mit Blick auf die weiter gestiegenen Verbindlichkeiten von jetzt insgesamt 200 Mio. € (bei 70 Mio. € Umsatz) erscheint dies nicht vertretbar. Selbst die Eliminierung eines - evtl. einmaligen - Sondereffektes (außerordentliche Aufwendung) und damit die Verbesserung des Ergebnisses auf etwa 0,40 € würde daran nichts ändern. Der vorliegende Vorschlag scheint daher nicht sinnvoll und im Wesentlichen auf Betreiben der Muttergesellschaft und Großaktionärin KTG Agrar zustande gekommen zu sein. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Zustimmung (Einzelentlastung): Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft erneut gut vorangebracht. Alle wesentlichen Kennziffern wurden deutlich gesteigert, nach den Anlaufkosten der Vorjahre wirkt sich der Umsatzanstieg um 40 % jetzt auch überproportional positiv auf das Ergebnis aus. Die bereits hohe EBIT-Marge konnte nochmals gesteigert werden. Beachtet werden müssen allerdings die weiter steigenden Verbindlichkeiten. Zwar steigen sie langsamer als der Umsatz und sind auch durch Sachanlagen in ähnlicher Höhe abgesichert. Allerdings wachsen sie schneller als das Ergebnis und betragen schon jetzt ein Mehrfaches des Umsatzes. Dies könnte vor allem mit Blick auf die Eigenkapitalquote von 10,5 % langfristig ein erhebliches Risiko bedeuten, dem durch beginnende Reduzierung der Verbindlichkeiten begegnet werden sollte. Mit Blick auf künftige Entlastungen wird insoweit eine klare Aussage auf der HV zur weiteren Vorgehensweise erwartet. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Zustimmung (Einzelentlastung): Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich mit den wesentlichen Aufgabenstellungen der Gesellschaft befasst und den Vorstand kontrolliert und beraten. Dies zeigt neben der Tatsache von 8 Sitzungen vor allem auch der Katalog der diskutierten Themen des - wie bereits im Vorjahr - deutlich aussagekräftigeren AR-Berichtes. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015 sowie für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für die Geschäftsjahre 2014/2015 und 2015/2016 Zustimmung Begründung: Gegen den Wechsel zur RTC Schütte Treuhand KG sind keine Anhaltspunkte ersichtlich (TOP 5a). Die Kompetenz des AP scheint gegeben, der Transparenzbericht ist informativ. Recht ungewöhnlich ist allerdings, dass in der TO vorsorglich die Wiederwahl des bisherigen AP Morzynski & Partner vorgesehen ist (TOP 5b), falls der geplante Vorschlag keine Mehrheit finden sollte. Angesichts dessen werden die Gründe für den AP-Wechsel auf der HV hinterfragt. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals 2012/I. sowie über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015/I. mit Bezugsrechtsausschluss sowie die entsprechenden Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Das bisherige genehmigte Kapital soll für 5 Jahre erneuert und dabei auf 2,75 Mio. € angehoben werden. Dies entspräche gut 40 % des Grundkapitals und läge damit schon über dem von der SdK Akzeptierten. Außerdem soll die Kapitalerhöhung auch in vollem Umfang durch Sacheinlagen möglich sein. Hier akzeptiert die SdK aber nur eine Größenordnung von bis zu 10 % des GK.
TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre Ablehnung Begründung: Dieser TOP widerspricht dem vorgenannten TOP und den noch folgenden: Entweder hat die Gesellschaft Kapitalbedarf (dann bedingte bzw. genehmigte Kapitalia) oder sie hat überschüssiges Kapital (dann ggf. Erwerb eigener Aktien). Beides gemeinsam ist in sich widersprüchlich. Weitere Bedenken: Möglicherweise soll ein Teil des Rückkaufvolumens zur Ermöglichung der Dividende durch Aktien verwendet werden. Da dieser Anteil der Aktien zeitnah erworben werden müsste, entfiele insoweit für die Gesellschaft die Möglichkeit, Käufe erst in Zeiten niedriger Kurse umzusetzen. Außerdem soll der Erwerb auch durch Derivate möglich sein. Dies wird von der SdK generell abgelehnt. TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Ablehnung Begründung: Das geplante Volumen (Optionsrechte auf Stückaktien im Wert von lediglich 250 T €) wäre von der Größenordnung her akzeptabel. Angesichts eines vorhandenen - noch nicht ausgenutzten - genehmigten Kapitals von 2,0 Mio. (= 30 % des GK) und eines weiteren bedingten Kapitals in Höhe von 3 Mio. € ist der aus Sicht der SdK akzeptable Kapitalbeschaffungsrahmen - bereits vor der in TOP 6 geplanten Anhebung - allerdings mehr als ausgeschöpft. TOP 9 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Zur Begründung kann auf das unter TOP 8 Gesagte verwiesen werden. Ein weiteres bedingtes Kapital ist völlig unangebracht. Außerdem soll dieser TOP der Bedienung der in TOP 8 geplanten und ohnehin abgelehnten Schuldverschreibungen dienen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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