TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014/2015. Vorlage des Lageberichts der KROMI Logistik AG sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014/2015. Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 314 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014/2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Angesichts eines leichten Konzernjahresfehlbetrages verbietet sich eine Dividendenauskehrung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Zustimmung Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen, den (Inlands)Umsatz sowie die Rohertragsmarge des in Europa und Brasilien tätigen Tool-Management-Spezialisten zu steigern, Neukunden zu gewinnen und auch das unter den konjunkturellen Problemen leidende Brasiliengeschäft zu stabilisieren. Zudem wurden „Investitionen“ in das internationale Groß- sowie das Neukundengeschäft getätigt, deren Umsatzwirkung erst in künftigen Geschäftsjahren erfolgen soll. Achillesferse ist immer noch die mangelnde Profitabilität des Geschäfts, die es zu verbessern gilt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, ist der Aufsichtsrat in u. a. fünf Sitzungen seiner Überwachungspflicht verantwortungsvoll nachgekommen. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Herr Prof. Kottkamp ist sicherlich geeignet, das von ihm bereits in der Vergangenheit wahrgenommene Mandat weiter auszufüllen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Wahlvorschlag angesichts der Vielzahl der bereits von Herrn Prof. Kottkamp wahrgenommenen Mandate ab. Für operativ tätige Personen stellt nach Auffassung der SdK eine Mandatsanzahl von drei Mandaten die Obergrenze für eine verantwortliche Ausfüllung der übernommenen Funktionen dar. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016 Zustimmung Begründung: Gegen eine Wiederwahl der KPMG AG bestehen seitens der SdK keine Bedenken. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|