TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts, den Bericht des Aufsichtsrates sowie Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Zustimmung Begründung: Zwar liegt das EPS bei € 0,58 und die Dividende bei € 0,60, so dass es zunächst aussieht als würde die Dividende aus der Substanz bezahlt. Allerdings weist das adjustierte EPS einen Betrag von € 0,98 aus, so dass die Dividende im Bereich der von der SdK empfohlenen Bandbreite liegt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016. Zustimmung Begründung: Trotz eines herausfordernden Geschäftsjahres, das auf Grund des BREXIT eine Ergebniskorrektur durch Abschreibungen in Milliardenhöhe auf die Anteile an der BT notwendig machten, hat der Vorstand einen Gewinn auf Vorjahresniveau erzielt. Ohne die Sondersituation des BREXIT wäre das Ergebnis erheblich besser ausgefallen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016. Zustimmung Begründung: Der AR hat den Vorstand durch Rat und Empfehlung unterstützt, so dass der Vorstand das insgesamt gute Ergebnis erzielen konnte. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2017 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen. Zustimmung Begründung: Es bestehen keine fachlichen oder persönlichen Gründe in den Personen der Wirtschaftsprüfer, diese abzulehnen. Insbesondere bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer durch etwaige Vorbefassung mit den zu prüfenden Gegenständen. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2013 und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2017 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die Beschlussvorlage sieht die Schaffung eines genehmigten Kapitals gegen Sacheinlage von bis zu 20% vor. Damit sind die in den Abstimmungsrichtlinien der SdK zum Schutz der Aktionäre festgelegten Grenzwerte von maximal 10 % gegen Sacheinlage deutlich überschritten. TOP 7 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds. Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Bedenken aus fachlicher Sicht oder in der Person liegenden Gründen die AR Kandidatin abzulehnen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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