TOP 1 Änderung der Satzung der Kofler Energies AG Zustimmung. Die Anpassung der Satzungsänderung erscheint unproblematisch. Es fehlt aber noch eine Begründung dafür. Die Auseinandersetzung zum Delisting kann erst ausführlich mit der Tagungsordnung auf der ordentlichen HV erfolgen.
|