Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Dividendenvorschlag in Höhe von  0,25 € je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 43 % des Konzerngewinns i.H.v. Euro 0,58 € je Aktie. Die Ausschüttungsquote liegt somit innerhalb der von der SdK geforderten Bandbreite von 40 – 60 %. Die Gesellschaft hat auch in der Vergangenheit stets ca. 50 % ihrer Ergebnisse ausgeschüttet, so dass der Dividendenvorschlag insbesondere in Anbetracht des etwas gesunkenen Ergebnisses angemessen ist.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Gründe, die einer Entlastung entgegenstünden, sind derzeit nicht bekannt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Gründe, die einer Entlastung entgegenstünden, sind derzeit nicht bekannt.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Bezüge des Abschlussprüfers für andere Tätigkeiten als die Prüfung selbst liegen mit T € 27 gerade noch unterhalb der von der SdK als unbedenklich angesehenen Grenze von 25 % des Gesamthonorars i.H.v. T € 134.. Gegen eine objektive Prüfung bestehen keine Bedenken, die sonstigen Leistungen werden jedoch kritisch zu hinterfragen sein.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ermächtigung beinhaltet auch die Befugnis bis zu 50% des Grundkapitals neue Aktien gegen Sacheinlage auszugeben. Dies ist eine zu weitreichende Befugnis, die die Kontrollbefugnis der Aktionäre zu sehr einschränkt. Die SdK trägt grundsätzlich nur Ermächtigungen bis zu einer Höhe von 25 % des Grundkapitals gegen Bareinlage und Bezugsrechtsgewährung und nur bis zu 10 % gegen Sacheinlage mit.

 

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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