TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAGIX AG zum 30. September 2014 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2014 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 in Gesellschaft und Konzern Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Ablehnung Begründung: Da die Gesellschaft im letzten Jahr unmittelbar nach der Hauptversammlung das komplette Delisting zum Schaden der außenstehenden Aktionäre beschlossen hat, ist eine Entlastung ausgeschlossen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Ablehnung Begründung: siehe TOP 2 TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015 Zustimmung Begründung: Zunächst spricht nichts gegen den neuen Abschlussprüfer. TOP 5 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Keiner der Kandidaten ist geeignet, um auch die Interessen der Minderheitsaktionäre unabhängig von den Großaktionären und Vorständen zu vertreten. TOP 6 Beschlussfassung über Satzungsänderungen TOP 6.1. Änderung der Satzung in § 2 („Unternehmensgegenstand“) Zustimmung Begründung: Die Satzungsänderung ist problemlos. TOP 6.2 Änderung der Satzung in § 6 („Namensaktien, Verbriefung“) Ablehnung Begründung: Die Änderung ist eine Verschlechterung für die Aktionäre. TOP 6.3 Änderung der Satzung in § 14 („Einberufung, Ort, Teilnahme“) Ablehnung Begründung: siehe TOP 6.2 TOP 7 Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder der Geschäftsführung der MAGIX AG, Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals gegen Sacheinlage (Bedingtes Kapital 2015/I) sowie entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Bezugsrechte für den Vorstand werden von der SdK grundsätzlich abgelehnt. Nach dem kompletten Delisting handelt es sich hierbei um eine Selbstbedienungsmentalität des Vorstands mit dem u.a. auch der Streubesitzanteil verringert werden kann. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung. TOP 9 Beschlussfassung über den Formwechsel der MAGIX AG in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der MAGIX Verwaltungs GmbH und über die Feststellung der Satzung, einschließlich Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder der Geschäftsführung der MAGIX Verwaltungs GmbH sowie an Mitglieder der Geschäftsleitung der MAGIX GmbH & Co. KGaA und Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals gegen Sacheinlage (Bedingtes Kapital 2015/I) sowie entsprechende Satzungsänderung, und einschließlich Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Schon alleine aus Gründen der Ablehnung von TOP 7+8 erfolgt auch hier die Ablehnung. Ferner lehnt die SdK auch die aus der Umwandlung in eine KGaA folgende Verschlechterung der Rechtsposition der Aktionäre ab. TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts Ablehnung Begründung: Bei einem weiteren Rückkauf eigener Aktien wird der Streubesitzanteil weiter verringert und die Gefahr der Enteignung für die restlichen Kleinaktionäre steigt. Dies wird von der SdK abgelehnt. TOP 11 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der MAGIX AG und der Bellevue Property 2 GmbH Zustimmung Da es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft handelt, ist der Vertrag für die Aktionäre unschädlich und aus steuerlichen Gründen sinnvoll. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|