TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Sofern die Gesellschaft eine klare Wachstumsstrategie auf der HV darlegen kann, würde die Zustimmung zum Dividendenverzicht erfolgen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die Ergebnisse bewegen sich noch im Rahmen der Erwartungen und haben sich wieder verbessert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Aufgrund der zu hohen Steuerberatungsleistungen, die die Unabhängigkeit der Prüfgesellschaft beeinträchtigen könnte, erfolgt die Ablehnung. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der PSI Nentec GmbH Zustimmung Begründung: Da es sich um eine 100 %ige Tochtergesellschaft handelt, ist der Vertrag aus steuerlichen Gründen sinnvoll. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2010 sowie über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015 mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Bar- und Sacheinlage in der Größenordnung von etwa 20% des aktuellen Grundkapitals vor. Unter Beachtung bestehender Vorratskapitalia sowie der Sacheinlagemöglichkeit von bis zu 20% lehnt die SdK den Beschlussvorschlag ab. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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