TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SÜSS MicroTec AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die SÜSS MicroTec AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat nach einem schwierigen und verlustreichen Jahr im Geschäftsjahr 2014 wieder ein positives Ergebnis erzielt, das über den Erwartungen der Gesellschaft liegt. Allerdings musste der Jahresüberschuss zum Ausgleich des Verlustvortrags aus dem verlustreichen Geschäftsjahr 2013 verwendet werden. Es liegen keine Gründe vor, die Entlastung des Vorstands zu verweigern. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats ist grundsätzlich sehr ausführlich und es liegen keine Anhaltspukte vor, dass der Aufsichtsrat seinen Pflichten nicht nachgekommen wäre. Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen mehrmalig mit der Situation der Tochter SUSS Microtec Photonic Systems (vormals: Tamarack Scientific Co.) beschäftigt, aber es geht nicht der Gegenstand der Diskussionen hervorgeht. Zusätzlich geht nicht ausreichend hervor, warum die Bestellung von Frank Averdung als Vorstandsvorsitzender widerrufen wurde. Der Sprecher der SdK wird dies auf der Hauptversammlung erfragen. TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederbestellung des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken. Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Abschlussprüfer ist seit dem Geschäftsjahr 2012 als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Beratungsleistungen erbracht TOP 5 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Änderung von § 19 der Satzung Ablehnung Begründung: Aufgrund der Geschäftsentwicklungen der letzten Jahre sieht die SdK die aktuelle Vergütung des Aufsichtsrats als angemessen an. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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