TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DATA MODUL AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes für die DATA MODUL AG und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,90 Euro je dividendenberechtigte Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzern Jahresüberschuss von circa 40 Prozent und liegt damit innerhalb der von der SdK geforderten 40-60 Prozent. Die Aktionäre werden fair am Gewinn der AG beteiligt. Die Dividendenzahlung entspricht einem Anstieg von 50 Prozent zum Vorjahr. Darum wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die gesetzten Unternehmensziele und Prognosen für das Jahr 2014 wurden weitestgehend eingehalten und der langfristige positive Trend hat sich auch im Geschäftsjahr 2014 bemerkbar gemacht. Die Finanzkennzahlen des Unternehmens sind solide und überzeugend. Darüber hinaus bestätigen sie die gute Arbeit des Vorstands. Der Geschäftsbericht lässt auf eine Compliance konforme Geschäftsführung durch den Vorstand schließen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger unterstützt somit die Entlastung der Mitglieder des Vorstands. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass die Aufsichtsratsmitglieder Ihrer Überwachungs- und Beratungsfunktion im vergangenen Geschäftsjahr in vollem Umfang nachgekommen sind. Vier Aufsichtsratssitzungen sind ein Anzeichen dafür, dass der Aufsichtsrat seiner Funktion nachgekommen ist. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger unterstützt somit die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: In den Aufsichtsrat der Data Modul AG sollen zwei Kandidaten der Arrow Electronics, Inc. in den kleinen Aufsichtsrat gewählt werden. Insbesondere nach dem Übernahmeangebot der Arrow CEHM GmbH, welche nunmehr 53,37 Prozent Anteil am Grundkapital hält, wäre die Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern von Arrow eine zu einseitige Ausrichtung. Hinzu kommt, dass Herr Mobayen bereits zwei Mandate in vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien wahrnimmt. Der angestrebte Vorsitz im Aufsichtsrat der Data Modul AG führt nach Ansicht der SdK bei vier Mandaten und damit über der Grenze von drei Mandaten (Hinweis: Vorsitz im Aufsichtsrat wird doppelt gewichtet). Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger wird somit die Wahl von Herrn Mobayen ablehnen. Der Wahl von Herrn Armstrong kann hingegen zugestimmt werden TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die Ernst & Young GmbH prüft das Unternehmen nicht länger als 10 Jahre, deshalb kann die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger diesem Punkt der Tagesordnung zustimmen. Ebenso nennenswert sind die Honorare des Wirtschaftsprüfers für Beratungsleistungen außerhalb der Abschlussprüfung, welche nach der Kritik der SdK im letzten Jahr gesenkt worden sind und damit den Richtlinien der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger entsprechen. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die entsprechende Neufassung des § 3 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft Ablehnung Begründung: Durch die Übernahme von über 50 Prozent des Grundkapitals durch die Arrow CEHM GmbH, ursprünglich wurde angestrebt, mindestens 75 Prozent des Grundkapitals zu übernehmen, sieht die SdK in Kombination mit Kapitalvorratsbeschlüssen eine Gefahr für die verbliebenen Streubesitzaktionäre. Die Möglichkeit Aktien im Umfang von 50 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft ohne Bezugsrecht für Aktionäre durch eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage auszugeben könnte zu einer Erhöhung des relativen Anteils des Großaktionärs führen. Der Beschaffung des neuen genehmigten Kapitals wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger somit nicht zustimmen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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