Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2015



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TOP1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014).

 

Keine Beschlussfassung

 

TOP2

Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft setzt die seit einiger Zeit eingeschlagene, aktionärsfreundliche Politik fort. Da die Porsche SE derzeit im wesentlichen „nur“ die Beteiligung an Volkswagen verwaltet, stellen wir für die Angemessenheit der Dividende ausnahmsweise nicht auf das Jahresergebnis der Porsche SE ab, sondern auf die Dividende von Volkswagen. Danach ist die Dividende der Porsche AG angemessen.

 

TOP3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Enthaltung

 

Begründung: Die aktuellen Entwicklungen im Aufsichtsrat von Volkswagen zeigen, dass offensichtlich große Meinungsverschiedenheiten zwischen Ferdinand Piech einerseits und der Familie Porsche (und ggf. weiteren Mitgliedern der Familie Piech) bestehen. So lange die Situation so untransparent bleibt wie bisher, kann keine Entlastung gewährt werden.

 

TOP4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Enthaltung

 

Begründung: Siehe TOP 3.

 

TOP5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Ernst & Young hat im Jahre 2014 weit größere Honorare durch Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen vereinnahmt als mit der Abschlussprüfung. Die SdK tritt in solchen Fällen generell dafür ein, dass Berater, die in sonstigen geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft stehen, nicht auch noch zum Abschlussprüfer ernannt werden.

 

TOP6

Wahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: 50% des Kapitals der Porsche SE stammen von den Vorzugsaktionären. Es erscheint deshalb unangemessen, wenn die Kapitaleignerseite im Aufsichtsrat fast ausschließlich von Mitgliedern der Familien Porsche und Piech gebildet wird. Angemessener wäre es, wenn von den insgesamt sechs Mitgliedern der Kapitaleigner jeweils zwei Mitglieder von den Familien Porsche und Piech stammen und zwei weitere Mitglieder von externer Seite kommen.

 

TOP7

Zustimmung zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sich keine Gründe ersichtlich, die einer Zustimmung entgegenstünden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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