TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Umweltrats für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Der Beschlussvorschlag erfüllt die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Jahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Dank einer erfolgreichen Geschäftsstrategie hat die Umweltbank ihr gutes Vorjahresergebnis wieder übertroffen. Von wesentlicher Bedeutung für die Entlastung des Vorstandes ist jedoch auch eine gute Corporate Governance und Transparenz gegenüber uns Eigentümern. Von Transparenz und guter Corporate Governance kann jedoch bei der Umweltbank keine Rede sein. Als Beispiel sei hier die Nichtveröffentlichung eines fristgerecht eingereichten Gegenantrags eines Aktionärs zur Nichtentlastung des Vorstands im Vorfeld der letztjährigen Hauptversammlung genannt. Die anschließende Anfechtungsklage des Gegenantragstellers führte zur nachträglichen Nichtentlastung des Vorstandes. Der Vorstand weigerte sich dann sogar sehr lange, über die Nichtentlastung auf der Internetseite des Unternehmens zu informieren. Mit seinem Verhalten hat der Vorstand 2014 mehrfach gegen eine gute Corporate Governance verstoßen. Den Vorständen Horst Popp und Jürgen Koppmann, die mittlerweile beide aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, kann deshalb keine Entlastung erteilt werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Ein wesentlicher Aspekt der Aufsichtsratstätigkeit ist die Überwachung der Vorstände. Der Aufsichtsrat hat somit auch die Verantwortung dafür zu tragen, dass der Vorstand seiner Pflicht zu einem transparenten Berichtswesen gegenüber den Aktionären nachkommt. Da dies offensichtlich nicht geschehen ist, kann 2014 auch keine Entlastung des Aufsichtsrats erfolgen. TOP 5 Wahl des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Die zuletzt als AR-Vorsitzende agierende Frau Dr. Irene Schöne steht nicht mehr zur Wiederwahl. Für diese soll neu Frau Edda Schröder in den Aufsichtsrat gewählt werden. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wahl von Frau Schröder sprechen würden. Wir gehen davon aus, dass der Aufsichtsrat nach dem Ausscheiden der bisherigen Vorstände Jürgen Koppmann zum 31.12.14 und Horst Popp zum 30.04.15 erfolgreich auf die neuen Vorstände einwirken wird, um künftig eine gute Corporate Governance und Transparenz gegenüber uns Aktionären zu gewährleisten. Aus diesem Grund befürworten wir die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder Heinrich Klotz und Günther Hofmann. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs AG, die erst seit 2014 als Prüfungsgesellschaft für die Umweltbank tätig sind, sprechen würde. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG Zustimmung Begründung: Die SdK sieht den Aktienrückkauf als ein zusätzliches Instrument, um den Aktionären neben einer auskömmlichen Dividendenzahlung überschüssige Mittel zurückzugeben. Da das Unternehmen ausreichend Dividende ausschüttet, befürworten wir die Ermächtigung zu einem Aktienrückkauf. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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