TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts, jeweils zum 31. Dezember 2014, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 Handelsgesetzbuch sowie nach § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Es wird eine Dividende von 0.15 EUR/Aktie (27m EUR) vorgeschlagen. Die Funds from Operations (FFO) betrugen 47m EUR. Der Vorschlag liegt etwas überhalb der im Vorjahr angekündigten Ausschüttungsquote von 40-45% der FFO. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Der Leerstand und das LTV-Verhältnis wurden ordentlich reduziert, die FFO um 11% gesteigert und der NAV beträgt 4.45 EUR/Aktie. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Pflichten der Aufsicht und Beratung des Vorstands im Interesse der Aktionäre erfüllt und darüber ausführlich und detailliert Berichtet. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Vorgeschlagen wird wie im Vorjahr Ernst&Young. Sonstige Leistungen machten in 2014 rund 13% der Prüfungsleistungen und anderer Bestätigungsleistungen aus. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die bestehende, im letzten Jahr beschlossene Ermächtigung besteht noch bis 2019. Aus Sicht der SdK besteht keine Veranlassung, bereits jetzt die Ermächtigung bis 2020 zu verlängern. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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