TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes Zustimmung Begründung: Der Bilanzverlust in der AG lässt rechtlich keine Dividendenausschüttung zu. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Die vom neuen Vorstand R. Heinz betriebene Fortentwicklung der Unternehmensstrategie -Ausweitung des profitablen Dienstleistungsgeschäfts und schlankere Aufstellung im Produktbereich, jeweils verbunden mit neuen Ansätzen bei der Kundenadressierung bzw. Produktneuentwicklungen, zeigt auf der Ertragsseite positive Auswirkungen. Auf Ergebnisebene kam es insbesondere aufgrund außerplanmäßiger Abschreibungen und Investitionsaufwendungen zu einer Verlustausweitung auf 604 (23) TEUR. Kritisch zu sehen ist die unter den Erwartungen gebliebene Entwicklung im Produktbereich. Damit dürften aber bilanziell nunmehr für die Zukunft keine weiteren größeren Belastungen mehr anstehen, und personell ist das Unternehmen jetzt gut aufgestellt. Da das Dienstleistungsgeschäft gut prognostizierbar ist, dürften in 2015 die Erlöse bei einem ausgeglichenen EBIT um erneut etwa 5 Prozent steigen. Das Ziel einer mittelfristigen EBIT-Steigerung auf 3 bis 5 Prozent wird weiter beibehalten und scheint errreichbar. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Ansatzpunkte, die gegen eine Entlastung sprechen würden. Mit der in 2014 erfolgten Vorstandsverschlankung wurden notwendige Schritte für eine der Unternehmensgröße angepasste Verwaltung vollzogen. Die Kontrolle und strategische Beratung des Vorstands wird aufgabengemäß wahrgenommen. TOP 5 Beschlussfassung über Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Die erneut zur Wahl vorgeschlagene KPMG WP AG berechnete dem CPU-Konzern 23 TEUR für Abschlussprüfungsleistungen sowie 16 TEUR für sonstige Leistungen. Die SdK erhebt die Forderung, dass das Volumen für prüfungsfremde Leistungen bei maximal 25% des Gesamthonorars liegen soll, um der Gefahr des Entstehens gegenseitiger Abhängigkeiten zu begegnen. Deshalb lehnt die SdK die erneute Bestellung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens ab. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Es sind keine dem entgegenstehenden Gründe erkennbar.
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