Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014, des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung


Begründung: Die Ausschüttung soll um 3 Cts. auf 0,25 € erhöht werden. Dies entspricht wie im Vorjahr etwa 25 % des Konzernergebnisses. War 2013 jedoch noch von Konsolidierung, Sondereffekten und Aufbau geprägt, so befindet sich das Unternehmen jetzt nach eigenen Worten in der Erntephase. Angesichts dessen erscheint die geplante Ausschüttung als zu niedrig. Die SdK fordert für derartige Unternehmen eine Ausschüttungsquote von etwa 40 - 60%. Die Wahlmöglichkeit der Auszahlung in Aktien wird grundsätzlich begrüßt. Diese müssten jedoch offenbar erst beschafft werden, dies erscheint in der aktuellen Gesamtsituation nicht überzeugend, vgl. u. TOP 7-9.  

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung (Einzelentlastung):
 

Begründung: Der Vorstand hat wieder gute Ergebnisse abgeliefert. Nahezu alle Geschäftszahlen konnten z.Z. erheblich gesteigert werden. Das neue Segment Nahrung wächst weiter überproportional und trägt verstärkt zur Wertschöpfung bei. Nach Wegfall der vorjährigen Sondereffekte schlägt sich die Leistung jetzt auch in der Bottom Line nieder. Zunehmende Sorgen machen allerdings die weiter steigenden Verbindlichkeiten. Zwar steigen sie langsamer als der Umsatz und sind auch durch höhere Assets abgesichert. Allerdings wachsen sie schneller als das Ergebnis. Dies könnte vor allem mit Blick auf die Eigenkapitalquote von 16,5 % langfristig erhebliche Risiken bilden, denen durch eine beginnende Reduzierung der Verbindlichkeiten begegnet werden sollte. In Bezug auf künftige Entlastungen wird hier eine klare Aussage auf der HV mit anschließenden Maßnahmen erwartet. 

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung (Einzelentlastung):
 

Begründung: Der wieder recht ausführliche AR-Bericht lässt erkennen, dass der AR - u.a.  in 6 Sitzungen - ausführlich seinen wesentlichen Kontroll- und Beratungsaufgaben nachgekommen ist und dem Vorstand unterstützend zur Seite stand.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für die Geschäftsjahre 2015 und 2016

 

Zustimmung


Begründung: Es sind keine Anhaltspunkte gegen die erneute Bestellung der MDS Möhrle GmbH zum Abschlussprüfer ersichtlich, zumal der AP wie schon in den Vorjahren keinerlei weiteren Leistungen für die Gesellschaft erbracht hat.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden genehmigten Kapitalia sowie über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015/I. mit Bezugsrechtsausschluss sowie die entsprechenden Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Es soll ein genehmigtes Kapital von bis zu 50 % des Grundkapitals, u.a. mit der Möglichkeit der Erhöhung durch Sacheinlage, geschaffen werden. Dies übersteigt bei Weitem den von der SdK für sinnvoll erachteten Rahmen. Eine Kapitalerhöhung dieses Umfangs sollte - vor allem bei Sacheinlage - situativ in einer a.o. HV ausgiebig diskutiert und begründet werden. Auch ist angesichts des Eintritts in die Erntephase - nach Jahren des Aufbaus - nicht ersichtlich, wofür die zusätzlichen Finanzmittel benötigt werden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Zur Begründung kann auf das unter TOP 6 Gesagte verwiesen werden. Der Dotierungsrahmen entspricht dem o.g. TOP, auch hier Ausschluss des Bezugsrechtes z.B. bei Gewährung der Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen.

 

 

 TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals I/2009 und über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2015/I. sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung:
zur Begründung: s. TOP 6 und 7

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sowie über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Bezugrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre

 

Ablehnung
 

Begründung: Dieser TOP widerspricht den vorgenannten TOPs: Entweder hat die Gesellschaft Kapitalbedarf (dann bedingte bzw. genehmigte Kapitalia) oder sie hat überschüssiges Kapital (dann ggf. Erwerb eigener Aktien). Beides gemeinsam ist in sich widersprüchlich. Außerdem soll offenbar ein Teil des Rückkaufsvolumens zur Ermöglichung der Dividende durch Aktien verwendet werden. Da dieser Anteil der Aktien zeitnah erworben werden müsste, entfiele insoweit für die Gesellschaft die Möglichkeit, Käufe erst in Zeiten niedriger Kurse umzusetzen.  

 

 

TOP 10
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Die jetzige Wahl dient der nachträglichen Bestätigung des Aufsichtsrates durch die HV, nachdem er bisher (in 2013) anlässlich der Umwandlung in eine SE nur per Satzung bestellt war. U.E. hätte diese Bestätigung durch die HV allerdings bereits auf der letzten HV erfolgen können, wenn nicht sogar müssen. In fachlicher Hinsicht hat der AR einen sinnvollen Mix verschiedener Qualifikationen und entspricht sogar den Diversity-Empfehlungen. Bei der nächsten regulären Wahl wird allerdings darauf zu achten sein, dass die jetzigen Kandidaten nicht routinemäßig wiedergewählt werden.

 

 

TOP 11
Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie über weitere Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes auf Erwerb und Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken ist sinnvoll. Die restlichen Änderungen sind redaktioneller Art und damit unbedenklich.
 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 

 



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