TOP 1 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Dürr Technologies GmbH und der HOMAG Group AG Abstimmungsvorschlag vor der Hauptversammlung Enthaltung Begründung: Das beherrschende Unternehmen, die Dürr Technologies GmbH, welches zu 100 % der Dürr AG als börsennotiertem Unternehmen zuzuordnenden ist, besitzt über 50 % der Aktien. Zusammen mit der Schuler-Klessmann-Gruppe besitzt man über 75 %. Die Schuler-Klessmann-Gruppe hat ihre Stimmrechte in einem Stimmpool dem Großaktionär zugeordnet. Es ist zu prüfen, ob die vorgeschlagene Garantiedividende und der Abfindungspreis für die Homag-Aktie angemessen sind. Grundsätzlich wird schon aus kaufmännischen Überlegungen heraus der Großaktionär nicht den wahren Verkehrswert der Aktie oder eine langfristig angemessene Dividende anbieten. Ein Spruchverfahren könnte sinnvoll sein. Das Gutachten und der Prüfbericht sind zu überprüfen. Abstimmverhalten nach der Hauptversammlung Zustimmung Begründung: Zustimmung bei TOP 1, dies deshalb, weil die Marktrisikoprämie mit 5,5 % zu hoch angesetzt ist, das unternehmenseigene Beta, welches sicherlich unter 1,0 % liegt, nicht angewendet worden ist, sondern das Beta einer Peer Group, der Wachstumsabschlag mit 0,75 großzügig bemessen worden ist TOP 2 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagenen Personen für den Aufsichtsrat sind sach- und fachkundig und stehen der Dürr AG sowie dem Schuler- Klessmann – Pool nahe. Die Anzahl der jeweiligen Aufsichtsratmandate ist vertretbar, wobei Herr Dieter als Vorstandsvorsitzender der Dürr AG drei externe Aufsichtsratmandate wahrnimmt. Den Lebenslauf der Kandidaten kann man nur über die Internetseite der Gemeinschaft einsehen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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