Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27.02.2015



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TOP 1
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund des inzwischen geringen Streubesitzanteils besteht bei einem weiteren Aktienrückkauf die Gefahr eines Enteignungsverfahrens für die restlichen Aktionäre. Dies wird von der SdK abgelehnt. Des Weiteren ist wegen der fehlenden Börsennotierung nach dem aktionärsfeindlichen Delisting auch der Verkauf mit der Orientierung am Börsenpreis nicht möglich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung und Änderung von § 3 der Satzung der Gesellschaft

 

Enthaltung

 

Begründung: Es fehlen Informationen zur weiteren Strategie des Unternehmens. Zwar wäre eine Auszahlung für die Aktionäre erfreulich, aber auch die aktuelle Liquiditätssituation ist unklar. Die Gesellschaft sollte die Voraussetzung für die Auszahlung einer Dividende schaffen statt einer Kapitalrückzahlung.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über eine Änderung von § 4 der Satzung der Gesellschaft (bedingtes Kapital)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung ist unproblematisch.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.