Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.07.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von € 0,15 je Aktie und einem Gesamtbetrag von € 0,817 Mio. schüttet die Gesellschaft einen Anteil in Höhe von 22% des Bilanzgewinns aus. Gemessen am Jahresüberschuss des Konzerns in Höhe von € 3,544 Mio. soll ein Anteil von 23 % als Dividende ausgezahlt werden.

Die vorgeschlagene Ausschüttung bewegt sich außerhalb der Bandbreite von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses, die nach Meinung der SdK befürwortet werden kann.

Für 2015 erwartet der Vorstand einen Konzernjahresüberschuss in der Größenordnung 5 Mio. EUR bis 6 Mio. EUR (Geschäftsbericht 2014, S. 25) nach 3,544 Mio. EUR in 2014. Es besteht daher genug Spielraum, um schon für 2014 eine höhere Dividende auszuschütten. Zudem haben die Aktionäre für die letzten zehn Geschäftsjahre nur drei Mal überhaupt eine Dividende erhalten. Das ist völlig unbefriedigend.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
 

Zustimmung

 

Begründung: In 2014 wurde die Produktion an den verlustträchtigen Standorten Hof Moschendorf und Liberec in Tschechien geschlossen. Trotz dieser Restrukturierungsmaßnahmen und den daraus resultierenden außerordentlichen und einmaligen Aufwendungen konnte dank der guten Entwicklung in anderen Geschäftsbereichen immer noch ein respektabler Konzernjahresüberschuss erzielt werden. Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Vorstands daher die Entlastung zu erteilen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in vier turnusmäßigen Sitzungen und ließ sich vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend, sowohl durch schriftliche als auch mündliche Berichte über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie deren Geschäftsbereiche und wesentliche Tochtergesellschaften unterrichten. Über die Themen und Schwerpunkte seiner Arbeit hat der Aufsichtsrat einen ausführlichen Bericht abgelegt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.

 

 

TOP 5
Neuwahl des Aufsichtsrats

a) Frau Waltraud Hertreiter

Zustimmung

 

b) Herr York Riedel

Ablehnung

 

c) Herr Martin Steger

Zustimmung

 

d) Herr Tom Steger

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat der Hoftex Group AG besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern. Davon werden vier von den Anteilseignern gewählt.

Frau Waltraud Hertreiter und Herr Martin Steger gehören dem bewährten Aufsichtsrat bereits an und sollen wiedergewählt werden. Die SdK e.V. stimmt der Wahl von Frau Waltraud Hertreiter und Herrn Martin Steger in den Aufsichtsrat zu. Hinsichtlich der Herren York Riedel und Tom Steger kann sich die SdK keine Meinung bilden, da sich weder in der Einladung zur Hauptversammlung noch auf der Homepage der Gesellschaft genauere Informationen zu den beiden neuen Kandidaten finden. Es ist auch nicht ersichtlich, ob es sich bei den Herren York Riedel und Tom Steger um unabhängige Kandidaten handelt, oder ob diese die Interessen der Großaktionärin ERWO Holding AG bevorzugen.

Die SdK behält sich jedoch vor, bei detaillierten Informationen auf der HV den Wahlkandidaten Herrn York und Herrn Steger gegebenenfalls zuzustimmen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung
 

Ablehnung

 

Begründung: Durch die geplante Erweiterung auf neun Mitglieder verringert sich aus Sicht der SdK die Schlagkraft des Aufsichtsrates. Ein sechsköpfiges Aufsichtsratsgremium hat sich bei anderen Aktiengesellschaften vergleichbarer Größenordnung, namentlich der Ahlers AG und der BHS tabletop AG, bestens bewährt.

 

 

TOP 7
Ergänzungswahl von Aufsichtsratsmitgliedern

a) Herr Werner Berlet

Ablehnung

 

b) Frau Renate Dempfle

Ablehnung

 

Begründung: Aufschiebend bedingt durch das Wirksamwerden der Satzungsänderung gemäß TOP 6 sollen als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt werden: Herr Werner Berlet und Frau Renate Dempfle.

Hinsichtlich des Herrn Werner Berlet und der Frau Renate Dempfle kann sich die SdK keine Meinung bilden, da sich weder in der Einladung zur Hauptversammlung noch auf der Homepage der Gesellschaft genauere Informationen zu der neuen Kandidatin und dem neuen Kandidaten finden. Es ist auch nicht ersichtlich, ob es sich bei Herrn Werner Berlet und Frau Renate Dempfle um unabhängige Kandidat/innen handelt, oder ob diese die Interessen der Großaktionärin ERWO Holding AG bevorzugen.

Auch hier behält sich die SdK vor, bei detaillierten Informationen auf der HV den Wahlkandidaten Herrn Berlet und Frau Dempfle gegebenenfalls zuzustimmen.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung
 

Ablehnung

 

Begründung: Da unklar ist, ob die Satzungsänderung gemäß TOP 6 wirksam wird, lässt sich aus Sicht der SdK nicht abschätzen, welcher Aufwand künftig für die aktive Wahrnehmung eines Aufsichtsratsmandates erforderlich sein wird. Die Angemessenheit der vorgesehenen Aufsichtsratsvergütung kann daher nicht beurteilt werden.

 

 

TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
 

Ablehnung

 

Begründung: Es soll erneut die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 gewählt werden. Der Aufwand für die Beratungsleistungen der Deloitte & Touche GmbH außerhalb der Abschlussprüfung betrug in 2014 rund 61% des Prüfungshonorars. Die SdK fordert die generelle Trennung von Prüfung und Beratung und trägt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen, die die Mandatierung des Abschlussprüfers mit sonstigen Leistungen als unabdingbar erscheinen lassen, ein Honorarvolumen für Leistungen außerhalb der Prüfung in Höhe von 25% des Prüfungshonorars mit.

Zudem prüft die Deloitte & Touche GmbH den Abschluss der Hoftex Group bereits seit mehr als zehn Jahren. Nach Auffassung der SdK soll die Prüfungsgesellschaft und nicht nur der unterzeichnende Prüfer generell alle zehn Jahre gewechselt werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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