Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Müller – Die lila Logistik AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2014, mit den Lageberichten des Vorstands für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014.

 

Keine Abstimmung erforderlich. 

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Durch die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,15€ pro Aktie werden gut 39 % des Konzerngewinns i.H.v. 0,38€ pro Aktie ausgeschüttet. Auch wenn die Vorgaben der SdK 40 -60 5 des Konzerngewinns auszuschütten damit knapp verfehlt werden, wird eine solide Verzinsung erreicht. Jedoch sollte bei gleichbleibendem Jahresüberschuss eine höhere Dividende angestrebt werden. Falls der Vorstand hierzu ein positives Zeichen auf der Hauptversammlung gibt, ist eine Zustimmung gerechtfertigt. Des Weiteren befindet sich das Unternehmen gerade auf einem Wachstumskurs und benötigt gegebenenfalls weiteren finanziellen Spielraum um auch in Zukunft Wettbewerbsfähig zu sein.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Unternehmensführung verfolgt das Ziel eines stetigen Wachstums. Dieses Ziel wurde auch im Jahr 2014 durchaus erreicht. Insgesamt stiegen die weltweiten Umsätze um ca. 19% auf knapp 119 Mio€ an. Die Diversifikation der Kernkompetenzen in die zwei Geschäftsbereiche Consulting und Logistics bietet eine gute Risikostreuung. Des Weiteren wurden durch den Anlauf mehrere Werke und den Gewinn neuer Kunden neue Potenziale für die Zukunft erschlossen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat tagte an fünf Terminen und befasste sich nicht nur mit der Überwachung des Vorstandes sondern auch mit der strategischen Ausrichtung und der operativen Umsetzung innerhalb des Unternehmens. Darüber hinaus wurden mehrere Prüfungsausschüsse eingerichtet. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. Herr Langer verlässt als Vertreter der Anteilseigner aus Altersgründen den Vorstand. Hierfür trat Herr Schubert die Nachfolge an. Des Weiteren verlässt Herr Buckmann nach zwei Amtsperioden den Aufsichtsrat. Die Nachfolge tritt Herr Fieberg an.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Honorar des Abschlussprüfers sank von 254 T€ 2013 auf 244 T€ 2014. Dies ist für eine Gesellschaft mit ca. 119 Mio. € Umsatz recht hoch. Die Höhe ist jedoch auch der Tatsache geschuldet, dass die Baker Tilly Roelfs AG auch Steuer- und andere Beratungsleistungen i.H.v. 56 T€ erbracht hat. Der neben der Abschlussprüfung abgerechnete Honoraranteil liegt mit ca. 23 % des Gesamthonorars nahe an der als von der SdK als gerade noch unbedenklich angesehene Schwelle von 25 %. Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Prüfungsleistung wird auf der HV angeregt zukünftig Beratung und Steuerberatung von der Abschlussprüfung zu trennen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Erwerb der Aktien der Gesellschaft ist mit 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung – oder falls dieser Wert niedriger ist – zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt.

Der Vorstand fasst in der Stellungnahme zu TOP 6 zusammen, dass die möglich erworbenen Aktien insbesondere als Akquisitionswährung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen bzw. Beteiligungen und als Angebot bzw. zur Übertragung an Angestellte dienen. Dies ist als positiv zu bewerten, da das Unternehmensziel: Wachstum besser erreicht werden kann und da Mitarbeiter durch den Bezug zum Unternehmen weiter gebunden werden.

Auf der anderen Seite besteht aber auch die Gefahr, dass der Großaktionär seine Anteile am Unternehmen weiter ausbaut und dadurch freie Aktionäre aus dem Unternehmen drückt.

Die SdK würde eine höhere Dividende dem Erwerb eigener Aktien vorziehen.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung neuen genehmigten Kapitals und Aufhebung und Neufassung von § 4 Absatz (2.1) der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Eine mögliche Aufstockung von 3.977.875,00€ würde eine Kapitalerhöhung um 50% bedeuten. Nach Ansicht der SdK besteht für die Aktionäre die Gefahr eines Entzugs des Mitspracherechts. Bei einer Kapitalerhöhung von mehr als 25 % des Grundkapitals bevorzugt die SdK eine separate Zustimmung durch die Aktionäre.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben nach § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a Absatz 1, 314 Absatz 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB im Jahres- und Konzernabschluss (Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung)

 

Ablehnung

 

Begründung: TOP 8 ist nach Sicht der SdK abzulehnen, da die tatsächliche Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder den Aktionären bekannt zu machen ist um die Transparenz im Unternehmen zu fördern. Hierzu sollte nach Möglichkeit zur Verständlichkeit auf Beispielrechnungen („worst“, „real“ und „best“ - case) eingegangen werden.  

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.