Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte für die SEVEN PRINCIPLES AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Geschäftsjahr 2014 war eine weitere Enttäuschung. Drei Jahre steigende Verluste, rapider Verfall des Aktienkurses und ein negatives Ergebnis pro Aktie das den Aktienkurs übersteigt (!), der schon wieder deutlich unter dem Niveau der 2014 ebenfalls erfolgten Kapitalerhöhung liegt, lassen eine Entlastung nicht zu. Zwei der drei zu entlastenden Vorstände haben das Unternehmen inzwischen bereits verlassen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Tätigkeit des Aufsichtsrats erscheint zufriedenstellend und dem Krisenjahr 2014 angemessen. Es wurden 7 ordentliche und 4 außerordentliche Sitzungen abgehalten. Auch dazwischen scheint der Aufsichtsrat sich intensiv mit den Belangen der Gesellschaft beschäftigt zu haben.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Zur Wahl vorgeschlagen wird die Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf als Ersatz für Ernst & Young. Ernst & Young prüfte die Gesellschaft, bzw. die Vorgängergesellschaft TECON Technologies AG, bereits mindestens seit 2004 und wäre damit für die SdK nicht zustimmungsfähig gewesen. Der Wechsel wird prinzipiell begrüßt. Die genauen Konditionen des neuen Prüfers werden auf der HV erfragt.

 

 

TOP 5
Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals I, Schaffung von neuem Genehmigtem Kapital I und entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Es wird ein genehmigtes Kapital von 50% des bestehenden Grundkapitals ersucht. Dies überschreitet die Grenzen, die die SdK für Vorratsbeschlüsse als vertretbar erachtet. Da das Unternehmen wahrscheinlich bald eine erneute Rekapitalisierung benötigen wird, erscheint der Vorschlag allerdings wichtig für das Überleben der Gesellschaft. Aufgrund der vorgesehenen Möglichkeit, das komplette genehmigte Kapital von 50% durch Sacheinlagen zu erbringen (unter Ausschluss des Bezugsrechts) muss der TOP aus Anlegerschutzgründen allerdings zwingend abgelehnt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sowie von Optionsschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes und entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Vorgeschlagen wird die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen von bis zu nominal 20m EUR mit Wandlungsrechten auf knapp 50% des bestehenden Grundkapitals. Dies überschreitet (insbesondere in Kombination mit TOP6) die Grenzen die die SdK für Vorratsbeschlüsse als vertretbar erachtet.

 

TOP 7
Aufhebung von bestehendem Bedingtem Kapital, Schaffung von neuem Bedingtem Kapital und entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: TOP7 ist die Umsetzung von TOP6 in der Satzung. Es ist nicht ersichtlich, warum dafür ein separater TOP vonnöten ist, TOP6 und TOP7 hätten zusammen gefasst werden können.

 

 

TOP 8
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

 

Zustimmung

 

Begründung: Es wird um die Ermächtigung gebeten, bis zu 10% des Grundkapitals zurückzukaufen. Gegen den Vorschlag bestehen keine Einwände.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten gemäß § 221 Abs. 3 AktG

 

Zustimmung

 

Begründung: Es wird ersucht, Genussrechte von bis zu 20m EUR gegen Bar oder Sacheinlagen zu begeben. Die Genussrechte gewähren keine Anrechte auf Aktien der Gesellschaft. Es bestehen keine Einwände gegen den Gebrauch dieser Finanzierungsmöglichkeit.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der 7P Business Solutions GmbH als übertragende Gesellschaft und der SEVEN PRINCIPLES AG als übernehmende Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die 7P B2B Mobile & IT Services („Business Solutions GmbH“) ist einer der drei Hauptumsatzquellen des Konzerns (2014: 11.3m EUR, 2013: 13m EUR) und hat jeweils nur einen leichten negativen Segmentbeitrag geliefert (2014: -290TEUR, 2013: -124TEUR). Die GmbH hat ca. 8m EUR Vermögen und 2.2m EUR Schulden. Es handelt sich somit um die Segmentgesellschaft mit dem höchsten „frei verfügbaren“ kurzfristigen Vermögen. Durch die Verschmelzung dürfte ein leichterer Zugriff auf das Vermögen der GmbH gegeben sein, was der Liquidität des Konzerns hilft. Daher liegt TOP10 im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.