TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Zustimmung Begründung: Der seit Ende 2013 im Amt befindliche Vorstand Brinck hat den Worten auf der letzten HV Taten folgen lassen und gründlich aufgeräumt. Offenbar wurden alle Probleme der Gesellschaft erkannt und auch größtenteils bereits erledigt. So erfolgte u.a. die Trennung von den defizitären Geschäften in Spanien und Italien. Der Turnaround wurde erfolgreich eingeleitet und (fast) alle Segmente sind wieder - wenn auch nur leicht - profitabel. Mehr konnte man nach einem Jahr nicht erwarten. Durch den Eintritt des neuen Finanzvorstandes Peuler Ende 2014 sollten auch die internen Probleme beim Controlling bald der Vergangenheit angehören. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Enthaltung Begründung: Einerseits soll dem im Vorjahr neu zusammengestellten AR ein Vertrauensvorschuss gegeben werden. Ohne die notwendige Unterstützung und Kontrolle durch den AR hätte der Vorstand Brinck sicher nicht die genannten Ergebnisse erzielen können. Auch der erfreulich offene und ausführliche AR-Bericht ist ein Indiz für eine mittlerweile gute und professionelle (Zusammen)Arbeit des Gremiums. Im Gegensatz zum Vorjahr ist auch die terminliche Lage der Sitzungen wieder sachgerecht. Andererseits ist der Großteil der jetzigen Mitglieder von unterschiedlich positionierten Interessengruppen vorgeschlagen worden. Die damaligen erheblichen Zweifel an der Interessenlage einzelner Aufsichtsräte und deren Unabhängigkeit sind bisher noch nicht vollständig ausgeräumt. Dies wird auf der HV hinterfragt. Dort wird eine - im Rahmen des Zulässigen - sehr offene und ausführliche Berichterstattung über die interne Arbeitsweise des AR und gegenüber dem Vorstand erwartet. Eine endgültige Entscheidung wird daher von den Ergebnissen dieser Berichte und Diskussionen auf der HV abhängen. Je nach Ablauf wird im Übrigen Einzelentlastung angeregt werden. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl der seit 2010 prüfenden KPMG bestehen keine Einwände, zumal neben der Prüfung nahezu keine weiteren Leistungen für das Unternehmen erbracht werden. TOP 5 Nachwahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Nach den bisher vorliegenden Informationen bestehen keine Einwände von der Qualifikation der Kandidaten her. Angesichts der Vorgeschichte (vgl. o. TOP 3) wird in der HV aber sehr ausführlich die Frage der Unabhängigkeit der Bewerber und der Ablauf des Auswahlprozesses hinterfragt. Von deren zufriedenstellenden Ergebnis wird die finale Zustimmung abhängig gemacht. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2005/I, über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2006/I und über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2010/I ; Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Es handelt sich um ohnehin bald auslaufende oder nicht genutzte Kapitalia. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Mitarbeiteroptionen und Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015/I; Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Bereits jetzt - und auch nach dem Wegfall der unter TOP 6 genannten Kapitalia - hält die Gesellschaft weiterhin bedingte und genehmigte Kapitalia von insgesamt etwa 75 % des Grundkapitals. Dies überschreitet schon jetzt weit den von der SdK akzeptierten Rahmen. Im Übrigen bevorzugt die SdK bei der grundsätzlich begrüßten Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg die Hergabe von Aktien gegenüber der Verwendung von Optionen. TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015/I und den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre; Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Zur Begründung kann auf das unter TOP 7 Gesagte verwiesen werden. Die Gesellschaft soll vor einer neuen Kapitalaufnahme erst die ausreichenden vorhandenen Kapitalia ausnutzen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|