TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Verwaltung der Turbon AG schlägt vor für das Geschäftsjahr 2014 eine Dividende in Höhe von insgesamt 2,00 € (0,80 € Dividende plus 1,20 € Sonderdividende) je Aktie an die Eigentümer auszuschütten. Bei einem erzielten Ergebnis je Aktie von 2,13 € im Jahr 2014 entspricht dies einer Ausschüttungssumme von 94% und einer Dividendenrendite von aktuell ca. 9%. TOP 3 Entlastung des Vorstandes Zustimmung Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2014 war für die Turbon AG ein überaus erfolgreiches Geschäftsjahr, zu dem der Vorstand einen erheblichen Beitrag geleistet hat. Nach einem enttäuschenden Jahr 2013, in dem alle relevanten Finanzkennzahlen sich verschlechtert hatten (Umsatzrückgang um 11%, Ergebnisrückgang um 21%) konnten im Jahr 2014 hingegen enorme Umsatz- und Profitabilitätszuwächse verzeichnet werden. Allein der Umsatzanstieg um 43% und die Ergebnisexplosion um 120% (Ergebnis je Aktie von 0,97 € auf 2,13 €) verdeutlichen diese überaus positive Entwicklung. TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrates Zustimmung Begründung: Nach Prüfung aller Unterlagen ist der Aufsichtsrat der Turbon AG nach Ansicht der SdK allen seine Beratungs- und Kontrollpflichten gegenüber dem Vorstand nachgekommen und hat die Interessen aller Aktionäre gut vertreten. TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Am 30.09.2014 ist Herr Simon McCouaig aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Somit schlägt die Verwaltung vor, Herrn Rechtsanwalt Holger Stabenau, zum Nachfolger von Herrn McCouaig zu berufen. Fachlich spricht sicherlich nichts gegen die Wahl von Herrn Stabenau. Allerdings beraten Herr Stabenau sowie weitere Rechtsanwälte der Sozietät die Gesellschaft und weitere Tochtergesellschaften sowie die beteiligte Aktionärin HBT Holdings GmbH und den beteiligten Aktionär Herrn Brückmann-Turbon. Hier wird auf der HV der konkreten Umfang sowie die Beratungsinhalte nachgefragt. Die SdK behält sich damit vor, gegebenenfalls bei einer zu großen beruflichen Verflechtung gegenüber der Gesellschaft von Herrn Stabenau die Wahl abzulehnen. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss einer Änderungsvereinbarung zu einem bestehenden Gewinnabführungsvertrag zwischen der Turbon AG und der Turbon Beteiligungs GmbH Zustimmung Begründung: Diese Beschlussfassung beinhaltet juristisch notwendige Anpassungen aufgrund einer sich verändernden Rechtslage und sind aus Sicht der SdK zuzustimmen. TOP 7 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die unabhängig und gewissenhaft zu erfolgende Prüfung der Abschlüsse werden durch den regelmäßigen, alle drei stattfindenden Wechsel der Wirtschaftsprüfer gewährleistet. Die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, prüft seit vielen Jahren die Abschlüsse des Unternehmens. Dies wird auf der HV angesprochen, dass auch ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft in Zukunft wünschenswert wäre. Die neben den reinen Abschlussprüfungsleistungen erbrachten sonstigen Leistungen machen mit 20T € ca. 15% des Gesamthonorars aus und liegen damit unter der von der SdK als gerade noch unbedenklich angesehenen Grenze von 25 %. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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