Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts des Vorstands für die R. STAHL Aktiengesellschaft (R. STAHL AG) und des Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung:Die Gesellschaft schüttet ca. 52 % des Konzernjahresüberschusses aus. Damit liegt man in der von der SdK empfohlenen Spanne von 40-60% des Konzernjahresüberschusses.


TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Enthaltung

 

Begründung: Der Vorstand konnte den Jahresüberschuss vom Vorjahr nicht erreichen.

 

Externe Faktoren, wie Ölpreisverfall und ein Übernahmeangebot der Firma Weidmüller sollen das Ergebnis beeinträchtigt haben.

 

Man hat höchsten Auftragseingang der Unternehmensgeschichte.

 

Die Familie Stahl hat das Übernahmeangebot der Firma Weidmüller nicht akzeptiert, was grundsätzlich zu respektieren ist.

 

Der Vorstand ist sämtlichen Aktionären verpflichtet.

Das in Auftrag gegebene Fairness-Opinion-Gutachten wurde nicht offen gelegt.

Zusätzlich wurden noch eigene Aktien zu einem Börsenkurs von ca. 45,00 € durch die Gesellschaft zurückgekauft.

Die im Rahmen des Übernahmeangebots erfolgten Handlungen durch den Vorstand lassen Zweifel daran aufkommen, inwieweit hier die Interessen aller Aktionäre oder nur die der

R. Stahl Familie vertreten worden sind.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Enthaltung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. In 11 Sitzungen ging es vor allem auch um das Übernahmeangebot der Firma Weidmüller.

 

Die Familie Stahl hat das Übernahmeangebot der Firma Weidmüller nicht akzeptiert, was grundsätzlich zu respektieren ist.

Der Aufsichtsrat  ist sämtlichen Aktionären verpflichtet.

Das in Auftrag gegebene Fairness-Opinion-Gutachten wurde nicht offen gelegt.

Zusätzlich wurden noch eigene Aktien zu einem Börsenkurs von ca. 45,00 € durch die Gesellschaft zurückgekauft.

Die im Rahmen des Übernahmeangebots erfolgten Handlungen durch den Aufsichtsrat lassen Zweifel daran aufkommen, inwieweit hier die Interessen aller Aktionäre oder  nur die der R. Stahl Familie vertreten worden sind.

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Relation der Honorare für sonstige Leistungen zum Honorar für die Abschlussprüferleistung soll 25% aus dem Gesichtspunkt der Unabhängigkeit der Abschlussprüfergesellschaft nicht übersteigen.

Die Relation beträgt ca. 42 %.

 

 

TOP 6
Nachwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat kommt aus der RAG-Stiftung, die sich mit 10% an der R-Stahl AG beteiligt hat.

 

Der vorgeschlagene Kandidat hat das entsprechende Sach- und Fachwissen.

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals, die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie den Ausschluss des Bezugsrechts; Satzungsänderung

 

 Ablehnung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll ein bestehendes genehmigtes Kapital über 20% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlage erneuert werden. Die SdK stimmt Kapitalvorratsbeschlüssen gegen Sacheinlage aber nur bis zu einer Größenordnung von 10% des jeweiligen Grundkapitals zu, um den Gesellschaften z. B. Arrondierungsvorgänge im Beteiligungsportfolio ohne Einberufung einer HV zu ermöglichen. Größere Sacheinlagen sollten stets über eine HV mit entsprechender Berichterstattung und Beschlussfassung im konkreten Einzelfall abgewickelt werden.



TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines etwaigen gesetzlichen Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts einer auskömmlichen Dividendenzahlung stimmt die SdK einem zusätzlichen Aktienrückkauf zu.Grundsätzlich zieht die SdK die Ausschüttung einer Bonusdividende den Rückkauf von eigenen Aktien vor. Ein wichtiges Kriterium ist auch der Verwendungszweck für die zurückzukaufenden Aktien. Grundsätzlich wird der Einzug der zurückgekauften Aktien der SdK als der beste Verwendungszweck angesehen. Laut Gesellschaft handelt es sich um einen reinen Vorratsbeschluss, da der frühere Beschluss der Hauptversammlung zum 17.06.2015 (5 Jahre Laufzeit) ausläuft. Auch soll der Gesellschaft die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen ihrer weiterhin beabsichtigten Akquisitionspolitik flexibel und kostengünstig bei dem Erwerb von Unternehmen agieren zu können. Die Grenze von 10 % ist eingehalten. Es wird sichergestellt, dass die Interessen der Aktionäre an einer möglichst geringen Beeinträchtigung ihre Rechte gewahrt werden.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit der R. STAHL HMI Systems GmbH, Köln

 

Zustimmung

 

Begründung: Aus steuerlichen Gründen macht eine Organschaft Sinn.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.