TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts der HOMAG Group AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. Dezember 2014 abgelaufene Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft schüttet 33 % des Konzernjahresüberschusses aus, trotz einer Steigerung der Dividende von 0,35 € auf 0,40 €. Die SdK sieht 40%-60% des Konzernjahresabschlusses als angemessene Ausschüttung an. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet. Der Umsatz wurde um ca. 125 Millionen € gesteigert. Die Dividende wird erhöht. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Der Umsatz wurde gesteigert, erhöhte Dividende wird ausgeschüttet. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Das Honorar für sonstige Leistungen übersteigt das Honorar für die Abschlussprüfung um 61 %. Die SdK setzt zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft eine Quote von höchstens 25% der sonstigen Leistungen zum Abschlussprüferhonorar als Maßstab für die Zustimmung oder Ablehnung der jeweils vorgeschlagenen Abschlussprüfungsgesellschaft an. TOP 6 Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung individualisierter Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Aus dem Gesichtspunkt der Transparenz ist die SdK für die Offenlegung der individualisierten Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder. Die Hauptversammlung kann über die Offenlegung oder Nichtoffenlegung abstimmen. Bei den entsprechenden Mehrheitsverhältnissen ist der Ausgang vorhersehbar. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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